Fragen und Antworten

Fragen und Antworten zur individuellen Prämienverbilligung IPV

Muss ich für die IPV einen Antrag stellen?

Nein, die anspruchsberechtigten Personen werden durch das Gesundheitsamt aufgrund der Steuerdaten automatisch ermittelt und über die Höhe der Prämienverbilligung schriftlich informiert. Personen, die keinen Anspruch auf Prämienverbilligung haben, werden nicht informiert.

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Wie berechnet sich die IPV und wie hoch sind die Richtprämien?

Die IPV berechnet sich aus der Differenz zwischen der Richtprämie und dem Selbstbehalt. Bei Personen, die einen Gesamtanspruch auf Prämienverbilligung haben, werden die Richtprämien zusammengezählt. Die Standeskommission legt die Richtprämien und den Selbstbehalt jährlich fest. Für das Jahr 2024 gelten demnach folgende Werte:

Kinder (Jahrgang 2006 und Jüngere)   Fr. 957.00
Junge Erwachsene (Jahrgänge 1999-2005)  Fr. 3'168.00
Erwachsene (Jahrgang 1998 und Ältere)  Fr. 4'182.00

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Wie hoch ist mein Selbstbehalt?

Der Eigenanteil an die Richtprämien hängt von der Höhe des massgebenden Gesamteinkommens ab.

  • Bei einem Gesamteinkommen von bis und mit Fr. 45'000.– liegt der Selbstbehalt bei 7.00%;
  • Bei einem Gesamteinkommen von Fr. 85'000.– und darüber liegt der Selbstbehalt bei 12.00%
  • dazwischen steigt der Selbstbehalt pro Fr. 1'000. – Gesamteinkommen schrittweise um 0.125%.

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Wie setzt sich das massgebende Gesamteinkommen zusammen?

Die wirtschaftlichen Verhältnisse berechnen sich anhand des massgebenden Gesamteinkommens, das sich wie folgt zusammensetzt:

  • steuerpflichtiges Gesamteinkommen;
  • 10% des steuerpflichtigen Gesamtvermögens;
  • Unterhalts- und Verwaltungskosten für Grundstücke des Privatvermögens, soweit sie den Pauschalabzug von 20% der entsprechenden Erträge übersteigen;
  • Beiträge an anerkannte Formen der gebundenen Selbstvorsorge (Säule 3a);
  • Einkaufsbeiträge an Einrichtungen der beruflichen Vorsorge;
  • sämtliche Einkommen, die über das Bundesgesetz über Massnahmen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit vom 17. Juni 2005 (BGSA) abgerechnet werden.
  • Einkünfte nach Art. 22ter und Art. 23 Abs. 1bis des Steuergesetzes vom 25. April 1999 (StG) werden auf 100% aufgerechnet.

Das massgebende Gesamteinkommen wird in der Regel auf der Grundlage der definitiven Steuerveranlagung 2022 zum Anspruchsjahr berechnet. Liegt diese am 31. März 2024 nicht vor, wird in der Regel auf die letzte definitive Steuerveranlagung der Vorjahre abgestellt. Liegt auch eine solche nicht vor, wird mit der Berechnung gewartet, bis eine rechtskräftige definitive Steuerveranlagung vorliegt.

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In welchen Fällen werde ich zusammen mit meiner Familie berechnet?

Bei Personen, die einen Gesamtanspruch auf IPV haben, werden die massgebenden Gesamteinkommen zusammengezählt. Dies sind:

  • Personen in einem Haushalt, welche gemeinsam besteuert werden;
  • Konkubinatspaare, die mit mindestens einem Kind in einem Haushalt zusammenleben
  • Junge Erwachsene im Haushalt der Eltern/eines Elternteils, wenn
    • sie ledig sind,
    • sie keine Kinder haben, für deren Unterhalt sie aufkommen und
    • ihr massgebendes Gesamteinkommen gemäss definitiver Steuerveranlagung des Jahres 2023 unter Fr. 12‘000. – liegt.

Bei jungen Erwachsenen (19 – 25-Jährige) wird immer die definitive Steuerveranlagung 2022 abgewartet. Dementsprechend wird ein allfälliger Gesamtanspruch für alle im Haushalt lebenden Personen erst nach Vorliegen der definitiven Steuerveranlagung 2023 des jungen Erwachsenen geprüft.

Bei einem Gesamtanspruch werden in der Regel die massgebenden Gesamteinkommen gemäss definitiver Steuerveranlagung 2022 der Eltern mit dem massgebenden Gesamteinkommen gemäss der definitiven Steuerveranlagung 2023 des jungen Erwachsenen zu einem massgebenden Gesamteinkommen zusammengezählt.

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Warum erhalte ich keine Prämienverbilligung, obwohl meine Steuerveranlagung 2022 vorliegt?

  • Ihr massgebendes Gesamteinkommen liegt unter Fr. 12‘000.-, weshalb die Steuerveranlagung 2023 abgewartet werden muss.
  • Sie leben mit jungen Erwachsenen (19 – 25-jährige) im selben Haushalt, weshalb die Familie erst berechnet wird, sobald die Steuerveranlagung 2023 des jungen Erwachsenen vorliegt.

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Wann gelte ich als junger Erwachsener?

Im Jahr 2024 gelten die Jahrgänge 1999 – 2005 als junge Erwachsene.

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 In welchem Fall werde ich als junger Erwachsener alleine berechnet?

Einen Alleinanspruch auf IPV haben junge Erwachsene im Haushalt der Eltern mit einem massgebenden Gesamteinkommen von über Fr. 12‘000. –, gemäss der definitiven Steuerveranlagung 2023.

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Erhalte ich höhere IPV, wenn ich in Ausbildung bin?

Junge Erwachsene, welche sich im Jahr 2023 hauptsächlich in Ausbildung befanden, haben gemäss Art. 5 Abs. 5 des Standeskommissionsbeschlusses über die Prämienverbilligung (GS 832.501) Anspruch auf 50% der Richtprämie, sofern das massgebende Gesamteinkommen Fr. 75'000.-- nicht übersteigt. Die Ausbildung muss gegenüber dem Gesundheitsamt nachgewiesen werden.

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Wann genau gelte ich als junger Erwachsener in Ausbildung?

 Als «in Ausbildung» gilt, wer im Jahr 2023:

  • eine Schule, ein Studium oder Kurse besuchte, die der Berufsbildung dienten
  • eine berufliche Ausbildung im Rahmen eines eigentlichen Lehrverhältnisses absolvierte, aber auch Tätigkeiten ohne speziellen Berufsabschluss ausübte, welche eine systematische Vorbereitung auf eine zukünftige Erwerbstätigkeit darstellten (z.B. obligatorisches Praktikum)

 Als nicht «in Ausbildung» gilt:

  • wer im Jahr 2023 nur nebenbei eine Schule und/oder Kurse besuchte
  • wenn die Ausbildung gemäss obiger Definition weniger als sechs Monate dauerte

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Welche Ausbildungsbestätigungen muss ich einreichen und an welches Departement?

  • Lehrlingsvertrag oder Bestätigung des Arbeitgebers
  • Praktikumsnachweis
  • Nachweis Studium
  • andere Belege

Diese Dokumente müssen zusammen mit der unterzeichneten Ausbildungsbestätigung dem Gesundheitsamt, Hoferbad 2, 9050 Appenzell, eingereicht werden.

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Welche Steuerveranlagung ist für die IPV-Berechnung bei einem jungen Erwachsenen relevant?

Liegt das massgebende Gesamteinkommen eines jungen Erwachsenen sowohl gemäss der definitiven Steuerveranlagung des Jahres 2023 als auch gemäss der definitiven Steuerveranlagung des Jahres 2022 über Fr. 12‘000. –, wird das massgebende Gesamteinkommen aufgrund der definitiven Steuerveranlagung des Jahres 2022 berechnet.

Liegt das massgebende Gesamteinkommen eines jungen Erwachsenen gemäss der definitiven Steuerveranlagung des Jahres 2023 über Fr. 12‘000. –, nicht aber jenes gemäss der definitiven Steuerveranlagung des Jahres 2022, wird das massgebende Gesamteinkommen aufgrund der definitiven Steuerveranlagung des Jahres 2023 berechnet.

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Welche Steuerveranlagung wird für die IPV-Berechnung herangezogen, wenn ich im Jahr 2023 zugezogen bin oder sich mein Zivilstand geändert hat?

Wir warten die Steuerveranlagung 2023 ab und berechnen die IPV auf deren Grundlage.

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Was passiert, wenn ich auf der Steuerveranlagung 2022 ein massgebendes Gesamteinkommen von unter Fr. 12'000.- aufweise? Dies gilt für Personen ab 19 Jahren sowohl als auch für Personen ab 26 Jahren.

Wir warten die Steuerveranlagung 2023 ab und berechnen die IPV auf deren Grundlage.

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Wie wird die Berechnung der IPV vorgenommen, wenn ich im Konkubinat lebe?

Bei Konkubinats Paaren, die mit mindestens einem Kind in einem Haushalt leben, wird das massgebende Gesamteinkommen von beiden Personen zusammengezählt und anschließend berechnet.

Dabei ist zu beachten, dass es keine Rolle spielt ob es das gemeinsame Kind ist oder nicht.

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Erhalte ich IPV, wenn ich mich im Militärdienst befinde?

Personen, welche sich während mehr als 60 aufeinander folgenden Tagen im Militärdienst befinden, unterstehen der Militärversicherung. Die obligatorische Krankenpflegeversicherung kann sistiert werden, wenn Sie Ihrer Krankenversicherung den Marschbefehl oder die Dienstantrittsbestätigung vor dem Diensteintritt einreichen. Nach dem Militärdienst müssen Sie Ihrer Krankenversicherung einen Auszug aus Ihrem Dienstbüchlein als Bestätigung zu senden. Demzufolge wird die rechtskräftig zugesprochene Prämienverbilligung für diesen Zeitraum anteilsmässig gekürzt.

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Wie funktioniert die Auszahlung der Prämienverbilligung?

Die IPV 2024 wird ab einem Anspruch oder Gesamtanspruch von Fr. 100.– im Verlaufe des Jahres rückwirkend für das gesamte Jahr 2024 direkt der Krankenversicherung überwiesen und bei den monatlichen Prämien anteilsmässig pro Person in Abzug gebracht. Die Prämienverbilligung wird höchstens in der Höhe der effektiven Prämienlast gewährt. 

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Kann ich eine IPV beantragen, auch wenn noch keine definitive Veranlagung vorliegt?

Personen, welche für die Zeit bis zur definitiven Verfügung nachweislich auf eine IPV angewiesen sind, können beim Gesundheitsamt mit dem dafür vorgesehenen Formular und den erforderlichen Beilagen ein Gesuch um eine provisorische IPV stellen. Dabei ist zu beachten, dass eine allfällige Differenz zur definitiven Verfügung rückwirkend verrechnet wird.

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Wieso wird auf der Prämienrechnung 2024 keine IPV ausgewiesen, obwohl ich die letzten Jahre IPV erhielt?

Die Berechnung der IPV 2024 kann erst vorgenommen werden, wenn die relevante Steuerveranlagung vorliegt. Ein allfälliger Anspruch erfolgt im ersten Quartal des Anspruchsjahres.

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Zuständige Stelle

Gesundheitsamt

Telefon +41 71 788 92 50

Ansprechperson

Maria Graf

Sachbearbeiterin
Telefon: +41 71 788 92 57
E-Mail: maria.graf@gsd.ai.ch
Arbeitstage: Montag, Dienstag und Mittwochvormittag

Alexandra Grünenfelder

Sachbearbeiterin
Telefon: +41 71 788 94 52
E-Mail: alexandra.gruenenfelder@gsd.ai.ch
Arbeitstage: Dienstag bis Freitag