Die Jugend vor Suchtmittel schützen - Wie gelingt dies?

21.05.2019
In der Verantwortung für den Schutz der Jugendlichen vor Suchtmitteln stehen insbesondere die Jugendlichen selber, deren Eltern und das Personal, welches Alkohol und Tabakwaren verkauft. Die Folgen von frühem oder übermässigem Suchtmittelkonsum sind für die Betroffenen fatal und wirken sich auf deren Umfeld sowie die gesamte Gesellschaft aus.

In der Verantwortung für den Schutz der Jugendlichen vor Suchtmitteln stehen insbesondere die Jugendlichen selber, deren Eltern und das Personal, welches Alkohol und Tabakwaren verkauft. Die Folgen von frühem oder übermässigem Suchtmittelkonsum sind für die Betroffenen fatal und wirken sich auf deren Umfeld sowie die gesamte Gesellschaft aus.

Kinder und Jugendliche, die sich noch im Wachstum befinden, reagieren besonders sensibel auf regelmässigen und übermässigen Konsum von Suchtmitteln. Alkoholkonsum wirkt sich beispielsweise negativ auf die Entwicklung des Gehirns aus. Um eine möglichst gesunde Entwicklung junger Menschen zu fördern, gelten die gesetzlichen Grundlagen zum Jugendschutz. So dürfen beispielsweise Spirituosen nur an über 18-Jährige verkauft und abgegeben werden. Mit verschiedenen Angeboten unterstützt die Beratungsstelle für Suchtfragen Gastronomiebetriebe, Detailhändler und Veranstalter bei der Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen. Die etablierten «Checkpoint» Jugendschutz-Materialien sind komplett überarbeitet worden und erscheinen seit Anfang März 2019 im aufgefrischten Design.

Die Checkpointmaterialien können über www.ai.ch/suchtberatung bezogen werden.

Ob die Betriebe, welche Alkohol verkaufen, den Jugendschutz einhalten, wird im Kanton regelmässig mittels Testkäufen überprüft. Dabei hat sich gezeigt, dass sich Restaurants, Kioske und Detailhändler bis auf einzelne Ausnahmen alle an den Jugendschutz halten und keinen Alkohol an unter 16-Jährige verkaufen. Festwirtschaften an Veranstaltungen, wie zum Beispiel während der Fasnacht, bekunden noch Mühe, den Jugendschutz einzuhalten, da meist nicht routiniertes Verkaufspersonal tätig ist. Die Beratungsstelle für Suchtberatung empfiehlt den Organisatoren von Veranstaltungen (Konzerte, Partys, Fasnacht etc.) unbedingt von den «Checkpoint» Jugendschutzmaterialien Gebrauch zu machen. Es stehen eine Checkliste, ein Infoflyer für das Verkaufspersonal, Alterskontrollbändel sowie ein Altersrechner zur Verfügung. Die Beratungsstelle für Suchtfragen berät die Verantwortlichen auch persönlich und führt bei Bedarf Personalschulungen durch.

Am Freitag, 14. Juni 2019, um 19.00 Uhr führen in der Jugendunterkunft Appenzell der Bezirk Appenzell und die Beratungsstelle für Suchtfragen eine Informationsveranstaltung für die Festwirtschaftsbetreibenden und deren Jugendschutzbeauftragte durch. Am Anlass sind alle Personen eingeladen, welche temporäre Festwirtschaften an Veranstaltungen betreiben oder gelegentlich in einer Festwirtschaft arbeiten.

Amtliche Mitteilung im Wortlaut