Betriebsbewilligung Sozialbereich

Der Komplexität der Einrichtungen, IVSE (Interkantonale Vereinbarung für soziale Einrichtungen) und den Bedürfnissen der Menschen mit Behinderung, IFEG (Bundesgesetz über die Institutionen zur Förderung der Eingliederungen von invaliden Personen) wird Rechnung getragen. Mit verschiedenen Instrumenten wird geprüft, ob die konzeptionellen Darlegungen umgesetzt und die Voraussetzungen für die Bewilligung erfüllt werden. Diese Überprüfung geschieht mittels Selbst- und Fremdevaluation der Einrichtungen und im direkten Gespräch.

Die staatliche Aufsicht im Kanton Appenzell I.Rh. obliegt dem Gesundheits- und Sozialdepartement (vgl. Art. 18 Abs. 1 ShiV (Verordnung über die öffentliche Sozialhilfe)).

Die Aufsicht und Bewilligung der Pflegefamilien und Kinderhorte liegt in der Zuständigkeit der KESB.

 

Zuständige Stelle

Sozialamt

Telefon +41 71 788 92 52