Berufsausübungsbewilligung Gesundheitsberufe
Personen, die im Kanton einer Berufsausübung in eigener fachlicher Verantwortung eines Gesundheitsberufes nachgehen, benötigen dazu eine Berufsausübungsbewilligung. In diesem Zusammenhang arbeitet das Bundesamt für Gesundheit eng mit den für die Überwachung der Gesundheitsberufe zuständigen kantonalen Behörden zusammen. Diese sind auch zuständig für die Erteilung der Berufsausübungsbewilligung. Im Kanton Appenzell I.Rh. ist diese Aufgabe dem Gesundheitsamt zugeteilt. Der Kantonsarzt ist zuständig für Bewilligungen von Substitutionstherapien.
Die Gesundheitsberufe werden in universitäre Medizinalberufe und Gesundheitsberufe unterteilt.
Merkblätter Berufsausübungsbewilligung
Gesuchformulare Medizinal- und Gesundheitsberufe
Typ | Titel |
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Gesuchsformular Medizinalpersonen | |
Gesuchsformular Psychotherapeut | |
Gesuchsformular andere Gesundheitsberufe | |
Meldung 90 Tage Dienstleister |
EU/EFTA-Bürgerinnen und –Bürger, die während maximal 90 Arbeitstagen pro Kalenderjahr einen reglementierten Beruf in der Schweiz ausüben möchten, müssen vor der Erbringung der Dienstleistung eine Meldung beim SBFI erstatten.