Sport- und Nachwuchsförderung

Der Kanton Appenzell Innerrhoden unterstützt die Förderung von jungen talentierten Sportlerinnen und Sportlern. Im Fokus steht dabei die schulische Förderung und wie sich diese optimal mit dem Sport vereinbaren lässt. Die sportliche Förderung erfolgt durch den Verein oder Verband.

Die Schulgemeinde gestattet den Besuch der durch das Volksschulamt empfohlenen Schule für Hochbegabte im Bereich Sport, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt werden:

  1. Der Schüler erfüllt die Aufnahme- und Promotionsbedingungen für den Schultyp;
  2. Der Schüler kann seine Hochbegabung in der öffentlichen Schule vor Ort nicht entfalten;
  3. Der Schüler ist im Oberstufenalter (Sekundarstufe I);
  4. Der Schüler ist im Besitz einer der Sportart und dem Alter entsprechenden höchstmöglichen Swiss Olympic Talents Card;
  5. Die Schule besitzt ein Label von Swiss Olympic Association (für Schulen in der Schweiz), wobei die Sportschule Appenzellerland einer Swiss Olympic Labelschule gleichgestellt wird.


Die Gesuche sind beim Schulrat einzureichen. Das Erziehungsdepartement gibt dem Schulrat eine entsprechende Empfehlung ab.

Detaillierte Informationen finden Sie im untenstehenden Landesschulkommissionsbeschluss sowie dem Leitfaden der Sportschule Appenzellerland.

Dokumente
Titel Dokumentdatum
Landesschulkommissionsbeschluss 02.01.2017
Leitfaden Sportschule Appenzellerland.pdf 03.03.2025

Nachwuchsförderung

Gemäss Standeskommissionsbeschluss über den Sportfonds können Beiträge an die Nachwuchsförderung geleistet werden. Sportlerinnen und Sportler mit einer nationalen Talentkarte oder eine Elitekarte (Gold, Silber, Bronze) können ein jährliches Gesuch stellen, sofern ein Athletenprofil bei der Sporthilfe aufgeschaltet ist. 

Die entsprechenden Daten sind dem Sportamt mittels diesem Formular jährlich (gemäss Gültigkeit der Talentkarte) zu übermitteln.