Sportlerförderung

Der Kanton Appenzell Innerrhoden unterstützt die Förderung von jungen talentierten Sportlerinnen und Sportlern. Im Fokus steht dabei die schulische Förderung und wie sich diese optimal mit dem Sport vereinbaren lässt. Die sportliche Förderung erfolgt durch den Verein oder Verband.

Sportlerförderung – ausserkantonal

Die Schulgemeinde gestattet den Besuch der durch das Volksschulamt empfohlenen Schule für Hochbegabte im Bereich Sport, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt werden:

  1. Der Schüler erfüllt die Aufnahme- und Promotionsbedingungen für den Schultyp;
  2. Der Schüler kann seine Hochbegabung in der öffentlichen Schule vor Ort nicht entfalten;
  3. Der Schüler ist im Oberstufenalter (Sekundarstufe I);
  4. Der Schüler ist im Besitz einer der Sportart und dem Alter entsprechenden höchst möglichen Swiss Olympic Talents Card;
  5. Die Schule besitzt ein Label von Swiss Olympic Association (für Schulen in der Schweiz), wobei die Appenzellerland Sportschule einer Swiss Olympic Labelschule gleichgestellt wird.


Die Gesuche sind beim Schulrat einzureichen. Das Erziehungsdepartement gibt dem Schulrat eine entsprechende Empfehlung ab.

Detaillierte Informationen finden Sie im untenstehenden Landesschulkommissionsbeschluss.

Dokumente
Titel Dokumentdatum
Landesschulkommissionsbeschluss 02.01.2017
Leitfaden Appenzellerland Sportschule.pdf 22.02.2023

Sportlerförderung – Swiss Olypmic Talents Card

Aus dem Sport-Toto-Fonds können nach Prüfung der Vermögenslage Beiträge an die Nachwuchsförderung gemäss den Richtlinien von Swiss Olympic Talents ausgerichtet werden.

 

Sportlerförderung – Sporthilfe Förderinstrumente

An Sportlerinnen und Sportler, die im Besitze einer Swiss Olympic Talents Card national sind, können Beiträge ausgerichtet werden. Beachten Sie dazu die Spielregeln für eine Sporthilfe Patenschaft.