Brückenangebote

Vor der Anmeldung an einem Brückenangebot ist der Standeskommissionsbeschluss betreffend Brückenangebote zu beachten.
Bitte wenden Sie sich an die zuständige Stelle.

Der Kanton Appenzell I.Rh. anerkennt diverse ausserkantonale Angebote zur Vorbereitung auf eine berufliche Grundbildung wie berufspraktische Angebote mit schulischem Anteil, Sprachaufenthalte oder das 10. Schuljahr. Vor der Anmeldung zu einem Brückenangebot ist der Standeskommissionsbeschluss betreffend Brückenangebote zu beachten. Die Finanzierung wird auf ein Gesuch hin zu 90% / maximal Fr. 12'000.-- vom Kanton Appenzell I.Rh. übernommen. Vorbehalten bleibt der Art. 7 des Standeskommissionsbeschlusses betreffend Brückenangebote.

Art. 7 Auszahlung des Kantonsbeitrages

Die Auszahlung des Kantonsbeitrages erfolgt nach erfolgreichem Abschluss des Schuljahres unter der Bedingung, dass
a) das Brückenangebot nachweislich absolviert wurde;
b) eine berufliche Lösung gefunden wurde oder der Nachweis erbracht wird, dass dies trotz grösster Bemühungen nicht gelungen ist;
c) eine quittierte Schulgeldrechnung vorgelegt wird.

Ansprechperson