Leitbild

Leitbild Schulpsychologischer Dienst des Kantons Appenzell I.Rh.

Der Schulpsychologische Dienst nimmt eine vom Kanton getragene Aufgabe und verpflichtende Dienstleistung wahr.

Der Schulpsychologische Dienst steht Kindergarten- und Schulkindern der öffentlichen Schule sowie von Sonderschulen und deren Bezugspersonen offen.
Lehrpersonen, Kinder, Jugendliche, Erziehungsberechtigte, Behörden und Fachstellen können sich an den Schulpsychologischen Dienst wenden. Die Inanspruchnahme der Beratungstätigkeit des Schulpsychologischen Dienstes ist kostenlos. In die schulpsychologische Arbeit werden Elternhaus, Schüler*in und die Schule miteinbezogen.

Der Schulpsychologische Dienst ist eine fachlich neutrale Beratungsstelle.
Die Schulpsychologinnen nehmen eine unabhängige Position im Bereich Schule-Familie-Gesellschaft ein. Der Schulpsychologische Dienst strebt konstruktive systemische und lösungsorientierte Formen der Zusammenarbeit an.

Zu den Hauptaufgaben des Schulpsychologischen Dienstes gehören Diagnostik, Beratung und Prävention bei schulnahen Fragestellungen oder Problemen.
Schulpsychologische Beratung verfolgt dabei stets das Ziel einer Erhaltung oder Wiederherstellung der psychosozialen Gesundheit von Kindern und Jugendlichen.

Im Mittelpunkt steht die positive Entwicklung des Kindes.
Schulpsychologische Arbeit besteht im Wesentlichen darin, das Wohl des Kindes zu achten und eine positive ressourcenorientierte Entwicklung von Kindern und Jugendlichen zu fördern und unterstützen.

Die Achtung der Würde und Integrität der Klientinnen und Klienten ist wesentlich.
Die Schulpsychologinnen respektieren das Recht der Klient*innen auf Selbstbestimmung und Selbstverantwortung und richten sich in der Ausübung ihres Berufes nach den ethischen Richtlinien der Berufsordnung der FSP (Föderation der Schweizer Psychologinnen und Psychologen). Schulpsychologinnen unterliegen der beruflichen Schweigepflicht.

Die Schulpsychologinnen unterstützen dieselben Erziehungs- und Bildungsideale wie die Volksschule.
Eltern sollen unterstützt werden in der Erziehung des Kindes zu einem lebensbejahenden und gemeinschaftsfähigen Menschen. Schulpsychologische Arbeit dient der Bildung, Aufdeckung und Stärkung von Ressourcen der Kinder und Jugendlichen und deren Umfeld.

Der Schulpsychologische Dienst ist einer internen Qualitätsentwicklung und –kontrolle verpflichtet.
Durch stetige fachliche Weiterbildung, Supervision und Intervision wird die Fachkompetenz der Schulpsychologinnen aufrechterhalten und erweitert.