Einreise und Aufenthalt
Wo müssen Gesuche um Einreise und Aufenthalt eingereicht werden?
Alle Personen, welche sich im Ausland aufhalten, reichen das Gesuch um Erteilung einer Einreise-, Aufenthalts- und/oder Arbeitsbewilligung direkt beim Fachbereich Bevölkerungsdienste ein. Pesonen, welche sich bereits in der Schweiz aufhalten, reichen das Gesuch bei der zuständigen Einwohnerkontrolle ein.
Die meisten Gesuchs-Formulare können am Bildschirm ausgefüllt werden. Die in das PDF-Formular eingegebenen Daten können für die spätere Verwendung gespeichert und wieder in das Formular geladen werden. Detallierte Informationen finden Sie in den Merkblättern.
Gesuchsformulare Einreise und Aufenthalt
| Titel | Dokumentdatum | 
|---|---|
| Gesuch Ausländerbewilligung EU-17/EFTA (A1) | 24.03.2022 | 
| Gesuch Einreisebewilligung Formular 2 | 17.04.2023 | 
Merkblätter Einreise und Aufenthalt
| Typ | Titel | Dokumentdatum | 
|---|---|---|
| Merkblatt Rentner_Nichterwerbstätige EUEFTA | 28.03.2023 | |
| Merkblatt Rentnerinnen_Rentner Drittstaat | 28.03.2023 | |
| Merkblatt Schüler Drittstaat | 30.03.2023 | |
| Merkblatt Schüler und Studenten EU_EFTA | 28.03.2023 | |
| Merkblatt Studenten Drittstaat | 28.03.2023 | 
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