Einreise und Aufenthalt
Wo müssen Gesuche um Einreise und Aufenthalt eingereicht werden?
Alle Personen, welche sich im Ausland aufhalten, reichen das Gesuch um Erteilung einer Einreise-, Aufenthalts- und/oder Arbeitsbewilligung direkt beim Fachbereich Bevölkerungsdienste ein. Pesonen, welche sich bereits in der Schweiz aufhalten, reichen das Gesuch bei der zuständigen Einwohnerkontrolle ein.
Die meisten Gesuchs-Formulare können am Bildschirm ausgefüllt werden. Die in das PDF-Formular eingegebenen Daten können für die spätere Verwendung gespeichert und wieder in das Formular geladen werden. Detallierte Informationen finden Sie in den Merkblättern.
Gesuchsformulare Einreise und Aufenthalt
Titel | Dokumentdatum |
---|---|
Gesuch Ausländerbewilligung (B1) | 15.12.2016 |
Gesuch Ausländerbewilligung EU-17/EFTA (A1) | 24.03.2022 |
Merkblätter Einreise und Aufenthalt
Typ | Titel | Dokumentdatum |
---|---|---|
Merkblatt Rentner / Nichterwerbstätige EU-25 / EFTA | 15.12.2016 | |
Merkblatt Schüler | 15.12.2016 | |
Merkblatt Schüler/Studenten EU-25 / EFTA | 15.12.2016 | |
Merkblatt selbständig Erwerbende und Grenzgänger EU-25 / EFTA | 15.12.2016 | |
Merkblatt Studenten und Doktoranden | 15.12.2016 | |
Merkblatt Übersiedlung Rentner | 15.12.2016 | |
Wegleitung (Amt für Ausländer) | 15.12.2016 |