Rahmenvereinbarung für polizeiliche Zusammenarbeit

02.09.2022
Die Kantone St.Gallen und Appenzell I.Rh. haben eine Rahmenvereinbarung für Dienstleistungen im Bereich von polizeilichen Aufgaben abgeschlossen. Diese wird ab 2023 umgesetzt. Bezüglich Notrufzentrale und polizeilicher Grundversorgung im Bezirk Oberegg wird die bisherige Zusammenarbeit mit der Kantonspolizei Appenzell A.Rh. abgelöst. Zudem ist vorgesehen, dass die Kantonspolizei St.Gallen künftig auch Aufgaben im Bereich Kriminaltechnik für die Innerrhoder Polizei wahrnehmen wird.

Die Kantone St.Gallen und Appenzell I.Rh. haben eine Rahmenvereinbarung für Dienstleistungen im Bereich von polizeilichen Aufgaben abgeschlossen. Diese wird ab 2023 umgesetzt. Bezüglich Notrufzentrale und polizeilicher Grundversorgung im Bezirk Oberegg wird die bisherige Zusammenarbeit mit der Kantonspolizei Appenzell A.Rh. abgelöst. Zudem ist vorgesehen, dass die Kantonspolizei St.Gallen künftig auch Aufgaben im Bereich Kriminaltechnik für die Innerrhoder Polizei wahrnehmen wird.

Die Kantone St.Gallen und Appenzell I.Rh. wollen die Zusammenarbeit im Bereich des Polizeiwesens vertiefen. Die St.Galler Kantonspolizei soll künftig bestimmte polizeiliche Leistungen für den Kanton Appenzell I.Rh. übernehmen, damit die Innerrhoder Polizei nicht in jedem Bereich Fachleute ausbilden und kostenintensive technische Mittel anschaffen muss. Damit lassen sich spezielle polizeiliche Leistungen zu Gunsten der Einwohnerinnen und Einwohner des Kantons Appenzell I.Rh. bei angemessenen Kosten in hoher Qualität gewährleisten.

Vor diesem Hintergrund haben die Regierung des Kantons St.Gallen und die Standeskommission von Appenzell I.Rh. einen Rahmenvertrag abgeschlossen, der unter anderem mögliche Leistungsbereiche für Dienstleistungsverträge festhält, die Rechtsstellung der Polizistinnen und Polizisten im Einsatzkanton umschreibt, den Informations- und Datenaustausch festlegt und die Haftung regelt. Weiter werden im Rahmenvertrag die Grundzüge der Vergütung festgehalten. Gestützt auf den Rahmenvertrag sollen in einem weiteren Schritt Dienstleistungsverträge abgeschlossen werden, in denen die im fraglichen Bereich zu erbringenden Leistungen und die konkreten Kosten geregelt werden. Die Dienstleistungsverträge werden ebenfalls von der Standeskommission abgeschlossen.

In den Bereichen der Notrufentgegennahme, der polizeilichen Grundversorgung von Oberegg und der Kriminaltechnik ist die Ausarbeitung der fachspezifischen Dienstleistungsvereinbarungen bereits weit fortgeschritten. Auch in andern Bereichen kann eine Zusammenarbeit oder Auslagerung sinnvoll sein.

Die Standeskommission hat schon vor einiger Zeit beschlossen, dass die Kantonspolizei Appenzell I.Rh. sich am Projekt der «Übergangslösung der Notruf- und Einsatzzentrale» der Kantonspolizei St.Gallen beteiligt. Die Notrufzentrale wird heute tagsüber von der Kantonspolizei Appenzell I.Rh. betrieben, wobei kein elektronisches Leitsystem vorhanden ist. Während der übrigen Zeit werden die Notrufe zur Kantonspolizei Appenzell A.Rh. umgeleitet. Künftig sollen sämtliche Notrufe (112, 117, 118 und 144) aus dem Kantonsgebiet von Appenzell I.Rh. direkt an die Kantonale Notrufzentrale St.Gallen gehen. Damit fallen technische Umleitungen weg, Prozesse werden einfacher und die Einsatzkräfte können über ein Leitsystem disponiert werden. Alle Notrufe sollen künftig an 365 Tagen rund um die Uhr von der gleichen Notrufzentrale entgegengenommen werden. Der Sanitätsnotruf 144 wird schon seit Jahren durch St.Gallen betreut, der Feuerwehrnotruf 118 bisher durch die Notrufzentrale Appenzell A.Rh.

Im Sinne von optimalen und effizienten Betriebsabläufen ist es wichtig, dass die Notrufdisposition und darauf basierende polizeiliche Einsätze in Oberegg durch dieselbe Organisation erbracht werden. Es wurde daher beschlossen, mit der Übertragung des Notrufdiensts an St.Gallen auch die Verantwortung für die polizeiliche Grundversorgung von Oberegg an die St.Galler Polizei zu übergeben. Damit endet die langjährige Zusammenarbeit mit der Kantonspolizei Appenzell A.Rh. in diesen beiden Aufgabenfeldern per Dezember 2022.

Auch im Fachbereich Kriminaltechnik innerhalb der Kriminalpolizei soll die Kantonspolizei St.Gallen künftig Aufgaben für die Innerrhoder Polizei wahrnehmen. Es hat sich gezeigt, dass in diesem hochspezialisierten Bereich die Leistungserbringung im eigenen, kleinen Polizeikorps zunehmend schwieriger wird: Die Ausbildung der Mitarbeitenden ist aufwendig, mit wenigen Fällen ist es kaum möglich, die nötige Routine zu erlangen, und teure Geräte werden insgesamt zu wenig ausgelastet. Diese Probleme können mit einer Auslagerung der Kriminaltechnik an St.Gallen vermieden werden.

Amtliche Mitteilung im Wortlaut