Planung der Landsgemeinde 2022

07.02.2022
Die Standeskommission ist derzeit an den Vorbereitungen für die Landsgemeinde 2022. In ihrer Planung steht eine Durchführung der Landsgemeinde am 24. April 2022 im Vordergrund. Der Entscheid über die Durchführung oder eine allfällige Verschiebung der Landsgemeinde wird Mitte März 2022 fallen.

Die Standeskommission ist derzeit an den Vorbereitungen für die Landsgemeinde 2022. In ihrer Planung steht eine Durchführung der Landsgemeinde am 24. April 2022 im Vordergrund. Der Entscheid über die Durchführung oder eine allfällige Verschiebung der Landsgemeinde wird Mitte März 2022 fallen.

Die Vorbereitungen für die Durchführung der diesjährigen Landsgemeinde laufen schon seit geraumer Zeit. Allerdings lässt die epidemiologische Lage noch keine definitive Einschätzung zu, ob die Landsgemeinde tatsächlich am 24. April durchgeführt werden kann. Die Schweiz befindet sich nach wie vor in einer Phase mit ausserordentlich hohen Infektionszahlen. Eine verlässliche Prognose, wann die Ansteckungswelle abebben wird, ist zurzeit nicht möglich. Erfahrungswerte in Ländern, in denen die Omikron-Variante schon länger das Infektionsgeschehen beherrscht, legen aber die Vermutung nahe, dass die Welle in nächster Zeit gebrochen werden kann und sich im April einigermassen ruhige Verhältnisse ergeben werden.

Angesichts dieser Sachlage plant die Standeskommission derzeit mit einer Durchführung der Landsgemeinde am 24. April 2022. Ob jedoch die Landsgemeinde im üblichen Rahmen abgehalten werden kann oder allenfalls auf einen grösseren Platz verlegt und auf die Einladung von Gästen sowie den Aufzug verzichtet wird, ist derzeit noch offen. Der definitive Entscheid über die Durchführung der Landsgemeinde am 24. April und die Art der Durchführung ist für Mitte März vorgesehen.

Lässt die epidemiologische Lage eine Landsgemeinde am ordentlichen Datum nicht zu, wird die Standeskommission wahrscheinlich deren Verschiebung in den Juni vornehmen. Diesfalls ist eine weitere Einschätzung der Lage für Ende April geplant. Sollten die dannzumaligen Prognosen selbst für eine Durchführung im Juni zu schlecht sein, würde sich - wie bereits in den Vorjahren - die Frage einer Verlegung der Geschäfte an die Urne stellen. Derzeit sieht es allerdings nicht so aus, dass auf diese Notfalllösung zurückgegriffen werden müsste.

Amtliche Mitteilung im Wortlaut