Gegenvorschlag zur Initiative Pro Windenergie

28.08.2020
Die Standeskommission schlägt vor, den Auftrag des Grossen Rates für einen Gegenvorschlag zur Initiative Pro Windenergie mit einer Ergänzung des Energiegesetzes umzusetzen. Über die Eintragung des Windkraftstandorts Honegg, Oberegg, im Richtplan soll die Landsgemeinde entscheiden.

Die Standeskommission schlägt vor, den Auftrag des Grossen Rates für einen Gegenvorschlag zur Initiative Pro Windenergie mit einer Ergänzung des Energiegesetzes umzusetzen. Über die Eintragung des Windkraftstandorts Honegg, Oberegg, im Richtplan soll die Landsgemeinde entscheiden.

Im Rahmen der Beratung der Initiative Pro Windenergie hat der Grosse Rat im Dezember 2019 die Standeskommission beauftragt, einen Gegenvorschlag zur Initiative auszuarbeiten. Dieser soll die wichtigsten Ziele der Initiative aufnehmen, gleichzeitig aber auch deren Schwächen eliminieren.

Inhaltlich geht es im Wesentlichen um den Standort Honegg, an welchem ein Windkraftprojekt vorliegt. Die Standeskommission hat im November 2018 auf die für die Fortführung des Projekts erforderliche definitive Festsetzung des Windenergiestandorts im Richtplan verzichtet. In der Interessensabwägung gelangte sie zum Schluss, dass die Interessen, die gegen eine Realisierung der Windkraftanlage sprechen, grösser sind als die Interessen an einer Realisierung. Namentlich der Landschaftsschutz und die Ablehnung der wegen der Grenzlage des Standorts stark betroffenen Nachbarkantone sprachen gegen eine Richtplanänderung.

Die Standeskommission schlägt im Rahmen des Gegenvorschlags zur Initiative vor, dass die Landsgemeinde über die Richtplaneintragung des Standorts Honegg entscheiden soll. In einer Ergänzung des Energiegesetzes soll dafür die rechtliche Grundlage geschaffen werden. Wenn diese Ergänzung von der Landsgemeinde angenommen wird, kann die Landsgemeinde in einem unmittelbar danach traktandierten separaten Geschäft über die Richtplanänderung für den Windkraftstandort Honegg entscheiden.

Amtliche Mitteilung im Wortlaut