Gäste im Alpstein für Natur und Landschaft sensibilisieren

03.07.2020
In der Nutzung des Alpsteins durch Wanderer und Tagesgäste ist in jüngerer Zeit ein deutlicher Wandel festzustellen. Die Standeskommission hat die Situation in der Folge prüfen lassen. Gestützt auf die Ergebnisse hat sie beschlossen, die Gäste vermehrt für einen rücksichtsvollen und sorgsamen Umgang mit der Natur- und Kulturlandschaft des Alpsteins sensibilisieren zu wollen.

In der Nutzung des Alpsteins durch Wanderer und Tagesgäste ist in jüngerer Zeit ein deutlicher Wandel festzustellen. Die Standeskommission hat die Situation in der Folge prüfen lassen. Gestützt auf die Ergebnisse hat sie beschlossen, die Gäste vermehrt für einen rücksichtsvollen und sorgsamen Umgang mit der Natur- und Kulturlandschaft des Alpsteins sensibilisieren zu wollen.

Seit einiger Zeit besucht zunehmend ein neues Gästesegment den Alpstein. Die Sensibilität dieser Besucherinnen und Besucher hinsichtlich des richtigen und verträglichen Verhaltens in der Natur und in der Alplandschaft ist in etlichen Fällen markant schwächer ausgeprägt als beim traditionellen Besuchersegment der Bergwanderer. Daraus haben sich verschiedene Probleme und Konflikte ergeben. So blieb in den letzten Monaten beispielsweise mehr Abfall liegen, es wurden wilde Feuerstellen eingerichtet, und es ergaben sich vermehrt Anstände wegen Lärmbelästigungen und anderer störender Entwicklungen.

Für die Standeskommission ist es wichtig, das Alpsteingebiet als Lebensraum mit hohen landschaftlichen und kulturellen Qualitäten zu schützen. Das Gebiet muss als Lebens- und Arbeitsraum der Bergbevölkerung sowie als Naturlandschaft und Lebensraum von Wildtieren uneingeschränkt erhalten bleiben. Um diesen Schutz wieder besser zu gewährleisten, sollen die Besucherinnen und Besucher des Alpsteins gezielt auf die Verletzlichkeit und den Schutzbedarf des Gebiets aufmerksam gemacht werden. Mit Informationen über das richtige Verhalten in dieser Natur- und Kulturlandschaft soll das Bewusstsein geschärft werden. Das Informationsangebot soll entsprechend gestärkt werden.

Hinsichtlich des Campierens erinnert die Standeskommission daran, dass das Aufstellen von Zelten nur mit Zustimmung der Eigentümerschaft erlaubt ist. Der Kanton als grösster Grundeigentümer im Alpstein möchte insbesondere im Seealpgebiet keine campingplatzähnlichen Zustände haben. Das wilde Campieren ist nicht erlaubt. Hingegen kann das Biwakieren mit einfachen Zelten über Nacht in Absprache mit den örtlich zuständigen Sennen bis auf Weiteres toleriert werden.

Das beschlossene Massnahmenpaket wird in Zusammenarbeit mit den betroffenen Bezirken und Appenzellerland Tourismus AI umgesetzt.

Amtliche Mitteilung im Wortlaut