Änderungen Grundbuch- und Erbschaftsamt Appenzell

08.09.2020
Die bisher separat geführten Grundbuch- und Erbschaftsämter Appenzell werden unter einer gemeinsamen Leitung zusammengeführt. Die Stelle der Leitung des neuen Amts wird zur Bewerbung öffentlich ausgeschrieben.

Die bisher separat geführten Grundbuch- und Erbschaftsämter Appenzell werden unter einer gemeinsamen Leitung zusammengeführt. Die Stelle der Leitung des neuen Amts wird zur Bewerbung öffentlich ausgeschrieben.

Das Grundbuchamt Appenzell ist für die Führung des Grundbuchs im inneren Landesteil des Kantons Appenzell I.Rh. zuständig. Die Grundbuchverwalterinnen und -verwalter nehmen Notariatsfunktionen wahr, hauptsächlich in Grundbuchsachen. Das Erbschaftsamt Appenzell ist in erster Linie für die Hinterlegung von letztwilligen Verfügungen, Erbenermittlungen, Testamentseröffnungen und die Ausstellung von Erbbescheinigungen zuständig. Der Amtsleiter führt öffentliche Beurkundungen in Erbschaftssachen und bei Vorsorgeaufträgen durch. Im Grundbuch- und Erbschaftsamt Appenzell arbeiten zurzeit zwölf Personen mit insgesamt 710 Stellenprozenten. Zusätzlich werden zwei Lernende ausgebildet. Im Hinblick auf die anstehende Pensionierung des Leiters des Erbschaftsamts Appenzell, René Sonderegger, wurden die bestehenden Strukturen überprüft.

Zur Stärkung der Amtsführung und der internen Organisation werden die beiden Ämter nun per 1. April 2021 zusammengelegt und durch eine neue Amtsleiterin oder einen neuen Amtsleiter geführt. Durch diese Umstellung wird der Stellenplan vorübergehend, bis nach der Einarbeitung der neuen Amtsleitung, um 80 Stellenprozente überschritten.

Hans Wild, jetziger Leiter des Grundbuchamts Appenzell, arbeitet weiterhin als Grundbuchverwalter, gibt jedoch die Führungsaufgaben ab. Die neue Amtsleitung des Grundbuch- und Erbschaftsamtes wird zur Bewerbung öffentlich ausgeschrieben. 

Amtliche Mitteilung im Wortlaut