Livestream Landsgemeinde

10.04.2019
An der Grossratssession vom 1. April 2019 hat Landammann Daniel Fässler angekündigt, dass die Standeskommission demnächst über die Details der Durchführung des Livestreams der Landsgemeinde entscheiden werde. Inzwischen wurden die entsprechenden Vorgaben für die Filmaufnahmen festgelegt.

An der Grossratssession vom 1. April 2019 hat Landammann Daniel Fässler angekündigt, dass die Standeskommission demnächst über die Details der Durchführung des Livestreams der Landsgemeinde entscheiden werde. Inzwischen wurden die entsprechenden Vorgaben für die Filmaufnahmen festgelegt.

Der Standeskommission ist ein respektvoller Umgang mit der Privatsphäre der Landsgemeindeteilnehmerinnen und -teilnehmer ein grosses Anliegen. Soweit sich dies bei einer öffentlichen Versammlung gewährleisten lässt, soll das Wahl- und Abstimmungsgeheimnis gewahrt werden. Der Kanton hat daher schon vor einigen Jahren in einer generellen Weisung festgehalten, dass beim Filmen und Fotografieren der Landsgemeinde darauf zu achten ist, dass keine Aufnahmen gemacht werden, die auf das Stimmverhalten Einzelner schliessen lassen. Diese Vorgabe ist auch mit dem Livestream der Landsgemeinde einzuhalten.

Im Zentrum der Liveübertragung der Landsgemeinde im Internet stehen die Verhandlungsführung und die Präsentation der Geschäfte durch den regierenden Landammann sowie die Voten der Landsgemeinderednerinnen und -redner. Demgemäss soll mit dem Livestream in erster Linie das Geschehen am Rednerpult gezeigt werden.

Bei den Wahlen und Abstimmungen beschränkt man sich auf Distanzaufnahmen von hinten. Dabei gilt die Vorgabe, dass man die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger nicht unmittelbar erkennen oder ermitteln kann. Trotzdem sollen die Aufnahmen einen ungefähren Eindruck des Abstimmungsergebnisses erlauben. Grossaufnahmen einzelner Abstimmender, wie sie im Rahmen der Übertragung der Glarner Landsgemeinde teilweise vorkommen, wird es nicht geben.

Amtliche Mitteilung im Wortlaut