Entgegnung der Standeskommission zum Rückweisungsantrag AVZ+

20.04.2018
Am 17. April 2018 hat eine Interessengruppe für die kommende Landsgemeinde einen Rückweisungsantrag zum Kredit für den geplanten Spitalneubau angekündigt. Anstelle des von Grossem Rat und Standeskommission vorgeschlagenen Neubauprojekts soll ein Projekt «AVZ mit Perspektive» erarbeitet und einer späteren Landsgemeinde vorgelegt werden. Die Standeskommission lehnt den Rückweisungsantrag ab.

Am 17. April 2018 hat eine Interessengruppe für die kommende Landsgemeinde einen Rückweisungsantrag zum Kredit für den geplanten Spitalneubau angekündigt. Anstelle des von Grossem Rat und Standeskommission vorgeschlagenen Neubauprojekts soll ein Projekt «AVZ mit Perspektive» erarbeitet und einer späteren Landsgemeinde vorgelegt werden. Die Standeskommission lehnt den Rückweisungsantrag ab.

Das «AVZ mit Perspektive» soll im Wesentlichen ein reines Ambulatorium enthalten, in dem keine stationären Aufenthalte mehr möglich wären, sowie eine Erweiterung des Pflegeangebots in einer kantonalen Langzeitpflegeinstitution um die sogenannte Übergangspflege.

Reines Ambulatorium

Würde am Spital auf einen Bettenteil verzichtet, wären insbesondere Hospitalisationen von Fällen in der Inneren Medizin (z.B. Lungenentzündungen) nicht mehr möglich. Weiter könnten keine Operationen in den Fachgebieten Orthopädie (z.B. künstliche Hüftgelenke) und Traumatologie (z.B. Beinbrüche) sowie allgemeine Chirurgie (z.B. Gallenblasenentfernung) mehr angeboten werden. Sodann würden chirurgische Spezialitäten (z.B. Prostataoperationen) wegfallen. In diesen Fachbereichen könnte künftig auch keine Tagesklinik mehr geführt werden, weil nach Operationen ein zu hohes Risiko für die Ärzteschaft und die Patientinnen und Patienten besteht, dass aufgrund von unvorhergesehenen Komplikationen, beispielsweise Nachblutungen, doch noch stationäre Aufenthalte nötig werden.

Die Notfallversorgung in einem reinen Ambulatorium liesse sich nicht mehr rund um die Uhr, sondern nur noch unter Tag realisieren. Zudem wäre sie nur noch soweit möglich, als die hiesige Ärzteschaft dazu bereit wäre. Am heutigen Spital haben sich aber die Hausärztinnen und -ärzte in letzter Zeit gerade aus diesem Bereich zusehends zurückgezogen.

Angesichts dieser klaren Verschlechterung der örtlichen medizinischen Versorgung der Innerrhoder Bevölkerung ist das mit dem Rückweisungsantrag postulierte Konzept eines reinen Ambulatoriums für die Standeskommission keine gleichwertige Alternative zum vorgeschlagenen AVZ+.

Übergangspflege

Weiter wird im Rückweisungsantrag die sogenannte Übergangspflege als Erweiterung des Pflegeangebots postuliert. Diese Form der Pflege wurde zusammen mit der neuen Pflegefinanzierung im Jahr 2011 eingeführt. Es handelt sich um eine Pflegeform, die im Anschluss an einen Spitalaufenthalt für maximal zwei Wochen vorgenommen werden kann. Sie kann normalerweise in einem Pflegeheim mit der dort bestehenden ärztlichen Unterstützung angeboten werden. Die Übergangspflege ist klar von der Rehabilitation zu unterscheiden, die nach Operationen häufig nötig ist und in spezialisierten Institutionen angeboten wird.

Die Übergangspflege konnte sich in der Praxis nicht etablieren und hat bisher nur eine sehr geringe Bedeutung erlangt. In der Ostschweiz gibt es nur eine Handvoll Pflegeheime, die Übergangspflege als eigenständigen Leistungsbereich anbieten. In Appenzell Innerrhoden spielt die Übergangspflege eigentlich nur im ambulanten Bereich eine gewisse Rolle. Die Spitex deckt diesen Bereich allerdings schon heute sehr gut ab. Ein eigenständiges stationäres Leistungsangebot für die Übergangspflege rechnet sich angesichts der verschwindend geringen Nachfrage im Kanton nicht. Das Spital wie auch das Alters- und Pflegezentrum Appenzell haben in Einzelfällen solche Leistungen als Spital- oder Pflegefälle bereits bisher gewährleistet und können dies auch künftig tun. Sollten sich in Zukunft die Rahmenbedingungen ändern, und würde der Bedarf an Übergangspflege markant steigen, kann dieses Angebot ohne Weiteres ergänzend zu einem AVZ+ im Alters- und Pflegezentrum angeboten werden.

Die Spitalversorgung und die Langzeitpflege sind zwei verschiedene Bereiche der Gesundheitsversorgung, die separat zu gewährleisten sind und nicht miteinander vermischt oder gar gegeneinander ausgespielt werden sollten. Der Kanton hat mit dem neuen Alters- und Pflegezentrum im Bereich der Langzeitversorgung erst kürzlich einen Meilenstein gesetzt, mit dem sowohl in quantitativer wie qualitativer Hinsicht ein Ausbau des kantonalen Langzeitpflegeangebotes realisiert wurde. Das Angebot wird erfreulicherweise sehr gut genutzt. Nach seiner Eröffnung war es zeitweise vollbelegt, sodass vorübergehend keine weiteren Pflegefälle mehr aufgenommen werden konnten. Die Situation hat sich aber wieder normalisiert, sodass Pflegefälle derzeit wieder regelmässig aufgenommen werden können. Die Frage der Kapazitäten für die Langzeitpflege sollte im Zusammenhang mit den bestehenden Institutionen beantwortet werden. Dieser Prozess läuft. So ist man derzeit daran, die künftige Entwicklung des Bürgerheims zu planen, wobei ebenfalls die Schaffung zusätzlicher Kapazitäten und die Erweiterung der pflegerischen Angebote geprüft werden.

Gesamtbeurteilung

Bei einem Verzicht auf einen Bettenteil könnten viele der heutigen medizinischen Basisleistungen nicht mehr angeboten werden. Der Notfall würde massiv gekürzt. Die Standeskommission möchte einen solchen Abbau an der örtlichen Gesundheitsversorgung vermeiden.

Für die Übergangspflege besteht im Kanton nur ein sehr geringer Bedarf. Die heutigen Einzelfälle können bereits mit den bestehenden Strukturen aufgefangen werden. Ein allenfalls notwendiger Ausbau der allgemeinen Langzeitpflege sollte nicht mit der Frage eines neuen Spitals vermischt werden. Er wird separat im Zusammenhang mit den Altersinstitutionen geprüft. Das «AVZ mit Perspektive» ist daher für die Standeskommission keine ernsthafte Alternative.

Eine Rückweisung des Geschäfts würde für eine längere Phase zu Unsicherheiten für das Spital, das Personal sowie die Patientinnen und Patienten führen. Es ergäbe sich das Risiko von Abgängen und einer substanziellen Schwächung des heutigen Betriebs. Dieses Risiko sollte nicht eingegangen werden.

Die Standeskommission ist überzeugt, dass das AVZ+ in einer neuen Infrastruktur für den Kanton und seine Bevölkerung die grössten Erfolgsaussichten zu bieten vermag. Sie bittet die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger, dem Kredit für den Neubau des Spitals als AVZ+ zuzustimmen und damit die Gesundheitsversorgung und den Kanton nachhaltig zu stärken.

 

Siehe auch Medienmitteilung.