Erhöhung von Gebühren
Die Standeskommission beschliesst eine Erhöhung von Gebühren. Diese gelten ab 1. Januar 2026 und nähern sich den effektiven Kosten an. In einem online einsehbaren Bericht sind die Anpassungen der Gebühren erläutert.
Die Standeskommission beschloss am 2. Dezember 2025 eine Änderung des Gebührentarifs (GebT, GS 172.513) und eine Anpassung der Standeskommissionsbeschlüsse über die Höhe der Strassenverkehrsabgaben (GS 741.011) sowie über den Fähigkeitsaufweis über den Wirteberuf (GS 935.301). Die Änderungen treten per 1. Januar 2026 in Kraft.
Die Änderungen in den Gebührenvorschriften lösen eine Erhöhung von Gebühren aus. Ziel ist, dass die Gebühren den tatsächlichen Aufwand decken. Bei der Festlegung der Ansätze hat man sich an den Gebühren der umliegenden Kantone orientiert. Unter www.ai.ch/berichte im Bericht «Revision Gebührentarif» sind die Anpassungen dargelegt und begründet.