Verteilung der Grossratssitze für die Gesamterneuerungswahl

22.01.2019
2019 finden für den Grossen Rat Gesamterneuerungswahlen statt. Im Hinblick darauf hat die Standeskommission an ihrer Sitzung vom 8. Januar 2019 auf der Grundlage von Art. 22 der Kantonsverfassung die Sitzzahlen pro Bezirk neu ermittelt.

2019 finden für den Grossen Rat Gesamterneuerungswahlen statt. Im Hinblick darauf hat die Standeskommission an ihrer Sitzung vom 8. Januar 2019 auf der Grundlage von Art. 22 der Kantonsverfassung die Sitzzahlen pro Bezirk neu ermittelt.

Ausgangspunkt für die Sitzverteilung bilden die Einwohnerzahlen der Bezirke am 31. Dezember 2018. Die Kantonsverfassung garantiert jedem Bezirk mindestens vier Grossratssitze. In einem ersten Schritt sind demzufolge jedem der sechs Bezirke vier Sitze zuzuweisen. Damit werden 24 von gesamthaft 50 Sitzen vergeben. Im Gegenzug werden jedem Bezirk 4/50 der Gesamteinwohnerzahl des Kantons angerechnet, dies sind 1‘297.12 (4/50 von 16‘214). Die restlichen 26 Sitze werden in zwei weiteren Schritten proportional zu den Restbevölkerungszahlen zugewiesen.

 

Einwohnerzahl 2018

Restbevölkerung (= Einwohnerzahl - 1'297.12)

 

 

 

Appenzell

          5’846

                                4’548.88

Schwende

          2‘199

                                   901.88

Rüte

          3‘652

                                2’354.88

Schlatt-Haslen

          1‘130

                                             --

Gonten

          1‘465

                                   167.88

Oberegg

          1‘922

                                   624.88

 

 

 

Total Kanton

        16‘214

                                  8’598.4

Die Grundlage für die zweite Verteilrunde bildet die nach Abzug von 1‘297.12 verbleibende Bevölkerungszahl. Da die Bevölkerungszahl des Bezirks Schlatt-Haslen mit 1‘130 Einwohnerinnen und Einwohnern tiefer als 4/50 der Gesamteinwohnerzahl (1‘297.12) ist, bleibt es dort bei den vier Sitzen. Der Bezirk wird für die weitere Verteilung nicht mehr berücksichtigt.

Für die anderen Bezirke beträgt die Summe der Restbevölkerung 8‘598.4. Auf dieser Grundlage wird für die noch zu verteilenden 26 Sitze eine Masszahl ermittelt: 8‘598.4 : 26 = 330.71. Teilt man die Restbevölkerungszahlen der Bezirke durch die Masszahl von 330.71, ergeben sich für Appenzell, zusätzlich zu den vier garantierten Sitzen, 13 weitere ganze Sitze, für Schwende zwei, für Rüte sieben, für Gonten kein ganzer Sitz (weil die Restbevölkerung für den Bezirk Gonten kleiner ist als 330.71) und für Oberegg ein ganzer Sitz. Damit werden in der zweiten Verteilungsrunde insgesamt 23 Sitze vergeben.

Die bei einem Total von 50 Sitzen noch verbleibenden restlichen drei Sitze gehen an jene Bezirke, die in der zweiten Verteilungsrunde den grössten abgerundeten Bruchteil hatten. Das sind die Bezirke Appenzell, Schwende und Oberegg. Diese drei Bezirke erhalten somit in der dritten Verteilungsrunde je einen zusätzlichen Sitz.

Im Überblick sieht die Verteilung wie folgt aus:

Bezirke

Verteilung von vier Sitzen an
jeden Bezirk

Teilung Restbevölkerung durch 330.71

Ganze Zahlen = Sitze

Restsitze an Bezirke mit grösstem
abgerundetem Bruch

Total

 

 

 

 

 

 

Appenzell

4

          13.75

13

1

            18

Schwende

4

            2.73

2

1

              7

Rüte

4

            7.12

7

0

            11

Schlatt-Haslen

4

                  --

--

--

              4

Gonten

4

            0.51

0

0

              4

Oberegg

4

            1.89

1

1

              6

 

 

 

 

 

 

Total

24

                     

            23

3

            50

Im Ergebnis ändert sich im Vergleich zur bisherigen Sitzverteilung im Grossen Rat nichts. Alle Bezirke stellen gleich viele Grossrätinnen und Grossräte wie bisher.

Gegen diese Verteilung kann innert 30 Tagen zu Handen des Grossen Rates bei der Standeskommission, Marktgasse 2, 9050 Appenzell, Beschwerde eingereicht werden.

 Amtliche Mitteilung im Wortlaut