Keine Umnutzung der Jugendunterkunft Appenzell

29.08.2018
Der Bezirksrat Appenzell und die Standeskommission haben im letzten Herbst in einer gemeinsamen Absichtserklärung vereinbart, mittels einer Machbarkeitsstudie die Nutzung der Jugendunterkunft durch den Kanton zu prüfen. Nach Eingang der Machbarkeitsstudie hat die Standeskommission nun entschieden, vorerst auf eine kantonale Nutzung zu verzichten.

Der Bezirksrat Appenzell und die Standeskommission haben im letzten Herbst in einer gemeinsamen Absichtserklärung vereinbart, mittels einer Machbarkeitsstudie die Nutzung der Jugendunterkunft durch den Kanton zu prüfen. Nach Eingang der Machbarkeitsstudie hat die Standeskommission nun entschieden, vorerst auf eine kantonale Nutzung zu verzichten.

Die Standeskommission prüfte insbesondere die Nutzung der Jugendunterkunft als Unterkunft für Asylsuchende. Die Studie zeigt, dass sich die Jugendunterkunft für diesen Zweck grundsätzlich gut eignen würde. Die Studie wurde in Auftrag gegeben, um eine Anschlusslösung für die temporär genutzte Unterkunft des Kapuzinerklosters zu prüfen. Aufgrund der hohen Umnutzungs- und Sanierungskosten, der weiteren bevorstehenden Investitionsvorhaben des Kantons und der Tatsache, dass das Kapuzinerkloster voraussichtlich für die nächsten Jahre weiterhin als Asylunterkunft genutzt werden kann, verzichtet die Standeskommission darauf, das Projekt einer Umnutzung der Jugendunterkunft für Asylzwecke weiterzuverfolgen.  

Der Bezirksrat Appenzell hat entschieden, das Haus an der Sitterstrasse weiterhin als Jugendunterkunft zu betreiben und Interessierten zur Verfügung zu stellen. Er wird auf der Grundlage der vorliegenden Machbarkeitsstudie nun seinerseits die Sanierung der Jugendunterkunft prüfen und das weitere Vorgehen festlegen.

 

Amtliche Mitteilung im Wortlaut