Lockerung Feuerverbot im Kanton Appenzell I.Rh.

22.08.2018
Das am 31. Juli 2018 erlassene generelle Feuer- und Feuerwerksverbot für das ganze Gebiet des Kantons Appenzell I.Rh. wird aufgrund der inzwischen eingetretenen teilweisen Entspannung eingeschränkt. Ab sofort und bis auf weiteres gilt nur noch ein Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe.

Das am 31. Juli 2018 erlassene generelle Feuer- und Feuerwerksverbot für das ganze Gebiet des Kantons Appenzell I.Rh. wird aufgrund der inzwischen eingetretenen teilweisen Entspannung eingeschränkt. Ab sofort und bis auf weiteres gilt nur noch ein Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe.

Dank tieferer Temperaturen in der Nacht und der damit verbundenen regelmässigen Taubildung hat sich die bisherige Brandgefahr auf den Wiesen teilweise entspannt. Da die Temperaturen in nächster Zeit weiter sinken und Niederschläge angesagt sind, hat die Standeskommission beschlossen, das seit rund drei Wochen bestehende generelle Feuer- und Feuerwerksverbot im Kanton zurückzustufen. Ab sofort gilt das Verbot nur noch für Wälder und angrenzende, waldnahe Gebiete. Dort bleibt jegliches Feuern verboten; es dürfen weder Feuer entfacht noch darf mit Feuer hantiert werden.

In den übrigen Gebieten des Kantons darf mit der nötigen Vorsicht im Freien wieder gefeuert und gegrillt werden. Da die Situation aber nach wie vor kritisch ist, bittet die Standeskommission die Bevölkerung darum, Feuerstellen oder Grillanlagen ständig zu beaufsichtigen und offene Feuer erst zu verlassen, wenn die Glut vollständig erloschen ist. Feuer dürfen nur in genügend grossem Abstand zu Gebäuden, Getreidefeldern, Gebüschen und Waldrändern entfacht werden. Im Freien sind fest eingerichtete Feuerstellen zu benutzen.

Die Lage wird weiterhin stetig überprüft. Das Feuerverbot in Wäldern und in Waldesnähe gilt bis auf weiteres; es wird zu gegebener Zeit durch die Standeskommission aufgehoben. 

Amtliche Mitteilung im Wortlaut