Appenzell I.Rh. befürwortet EU-Abkommen
Die Standeskommission hat sich an mehreren Sitzungen vertieft mit der Vernehmlassung zum Paket «Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen Schweiz–EU» befasst. Sie unterstützt grundsätzlich das Abkommen und brachte ihre Anliegen über die konsolidierte Stellungnahme der Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) beim Bund ein. Sie verbindet ihre Zustimmung mit klaren Erwartungen an den Bund und mit der Forderung, dass Volk und Stände über das Abkommen entscheiden sollen.
Die Standeskommission anerkennt die zentrale Bedeutung stabiler Beziehungen zur Europäischen Union für die wirtschaftliche Entwicklung und Versorgungssicherheit der Schweiz und insbesondere für Appenzell I.Rh. Der bilaterale Weg gewährleistet verlässlichen Marktzugang und planbare Rahmenbedingungen für die Unternehmen. Die Bedeutung dieser volkswirtschaftlichen Vorteile hat gerade aufgrund der Verhängung der US-Zölle auch für Innerrhoder Unternehmen zugenommen. Die Anpassungen des Freizügigkeitsabkommens (FZA) sowie die vorgesehenen Massnahmen zum Lohnschutz werden begrüsst. Stabile und verlässliche Beziehungen zur EU sind eine Grundlage für den Wohlstand von Innerrhoden und schaffen Sicherheit für Wirtschaft und Beschäftigte, hält die Standeskommission fest.
Regionale Verflechtungen als Standortfaktor
Appenzell I.Rh. pflegt enge wirtschaftliche und gesellschaftliche Beziehungen mit den Nachbarregionen Baden-Württemberg und Vorarlberg. Diese Zusammenarbeit stärkt Handel, Tourismus und Arbeitsplätze. Die Innerrhoder Wirtschaft lebt von offenen Grenzen und einem funktionierenden Austausch mit den Nachbarn.
Wahrung der föderalen Strukturen
Die Standeskommission hält fest, dass die vorgesehenen Regelungen die verfassungsmässigen Kompetenzen von Kantonen, Parlament, Bundesrat und Volk wahren. Sie erwartet, dass der Bund bei der Umsetzung der Abkommen die Mitwirkung der Kantone sicherstellt und die direkte Demokratie sowie die föderalen Zuständigkeiten respektiert.
Obligatorisches Referendum gefordert
Aufgrund der staatspolitischen Tragweite des Abkommen spricht sich die Standeskommission dafür aus, die Verträge dem obligatorischen Staatsvertragsreferendum zu unterstellen. Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger der Schweiz und die Stände sollen über die Unterzeichnung des EU-Abkommens abstimmen können, da grundlegende institutionelle Fragen betroffen sind.