Anpassung der Zulassung für Gesundheitsberufe

12.12.2018
Zwei Standeskommissionsbeschlüsse aus dem Jahr 2000, welche auf der Grundlage des Gesundheitsgesetzes die Zulassung für medizinische Berufe und für die Ausübung anderer Gesundheitsberufe regeln, sind totalrevidiert worden. Die neuen Standeskommissionsbeschlüsse gelten ab dem 1. Januar 2019.

Zwei Standeskommissionsbeschlüsse aus dem Jahr 2000, welche auf der Grundlage des Gesundheitsgesetzes die Zulassung für medizinische Berufe und für die Ausübung anderer Gesundheitsberufe regeln, sind totalrevidiert worden. Die neuen Standeskommissionsbeschlüsse gelten ab dem 1. Januar 2019.

Die Landsgemeinde hat am 29. April 2018 einer Revision des Gesundheitsgesetzes zugestimmt. Dabei ging es im Wesentlichen um eine Neuregelung der Berufsausübung von Personen mit Berufen im Gesundheitswesen. Die Revision wurde wegen Änderungen im Bundesrecht nötig. So ist beispielsweise neu bei den Berufen des Gesundheitswesens nicht mehr die selbständige Berufsausübung bewilligungspflichtig, sondern die Berufsausübung in eigener fachlicher Verantwortung. Dieser Paradigmenwechsel ist auf allen Stufen des kantonalen Rechts nachzuvollziehen.

Die Standeskommission hat daher in einem letzten Schritt die Detailregelungen zur Berufsausübung in Medizinalberufen und weiteren Gesundheitsberufen geändert. Wegen der grossen Anzahl an Detailänderungen hat sie beschlossen, die beiden Standeskommissionsbeschlüsse über die medizinischen Berufe (GS 811.001) und über die Ausübung der anderen Berufe des Gesundheitswesens (GS 811.002) einer Totalrevision zu unterziehen.

Die Vorlage wurde im Herbst bei den Berufsverbänden in die Vernehmlassung gegeben. Nach einer eingehenden Überprüfung der Rückmeldungen hat die Standeskommission die beiden Beschlüsse nun erlassen. Sie werden am 1. Januar 2019 in Kraft treten und die beiden bisherigen Beschlüsse aus dem Jahr 2000 ersetzen.

Die Standeskommission weist darauf hin, dass ein Teil der heute tätigen Gesundheitsfachpersonen neu der Bewilligungspflicht unterstellt sind, da sie in eigener fachlicher Verantwortung tätig sind. Die Gesuche um Erteilung einer Berufsausübungsbewilligung sind beim Gesundheitsamt einzureichen. Weitere Informationen und die entsprechenden Formulare sind unter www.ai.ch zu finden (Suchbegriff: Berufsausübungsbewilligung).

Amtliche Mitteilung im Wortlaut.