Anhaltende Trockenheit im Kanton Appenzell I.Rh. - Feuerverbot

27.07.2018
Die Standeskommission hat entschieden, das Entfachen von Feuern im Wald und in Waldesnähe ab sofort und bis auf weiteres zu verbieten.

Aktuell herrscht in vielen Gebieten der Schweiz eine grosse Trockenheit. Die geringen Niederschläge vom vergangenen Wochenende entschärften die Waldbrandgefahr nicht. Da für die nächsten Tage nur wenig Niederschlag vorausgesagt wird, hat die Standeskommission entschieden, das Entfachen von Feuern im Wald und in Waldesnähe ab sofort und bis auf weiteres zu verbieten.

Über das letzte Wochenende sind im Kanton Appenzell I.Rh. 10 bis 22 Millimeter Regen gefallen. Die Trockenheit innerhalb und ausserhalb der Wälder hat durch das seither sonnige und heisse Wetter weiter zugenommen. Zurzeit herrscht daher im ganzen Kanton eine erhebliche Waldbrandgefahr. Grössere Niederschläge sind laut Wettervorhersagen nicht in Sicht. Die Waldbrandgefahr wird deshalb weiter zunehmen.

Feuerverbote der Nachbarkantone

Die Nachbarkantone haben das Entfachen von Feuern jeglicher Art im Wald und in Waldesnähe verboten. Die Standeskommission hat beschlossen, für den Kanton Appenzell I.Rh. die gleichen Massnahmen zu ergreifen.

Feuerverbot für den Kanton Appenzell I.Rh. (Allgemeinverfügung)

Die Standeskommission erlässt gestützt auf Art. 8 Abs. 4 des Gesetzes über den Feuerschutz vom 25. April 1999 (FSG, GS 963.100) ein absolutes Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe, das heisst im Abstand von weniger als 200m zu einem Wald. Verboten sind insbesondere:
  • Feuer im Wald und in Waldesnähe
  • Das Wegwerfen von brennenden Streichhölzern, Raucherwaren und dergleichen
  • Höhenfeuer im Wald oder in Waldesnähe
  • Das Verbrennen von Schlagabraum
  • Das Abfeuern von Feuerwerk im Wald oder in Waldesnähe
  • Das Steigenlassen von Himmelslaternen und Ähnlichem

Zuwiderhandlungen gegen diese Bestimmung können mit Bussen bestraft werden.

Die Standeskommission macht die Bevölkerung auf die Gefährlichkeit der Situation aufmerksam. Die Gefahr durch die zunehmende Trockenheit wird sich erst nach einer längeren Regenperiode legen. Die beschlossenen Massnahmen gelten deshalb auch über den 1. August hinaus und werden zu gegebener Zeit durch die Standeskommission wieder aufgehoben oder verschärft.

Nach wie vor erlaubt bleiben das Grillieren im Garten, Höhenfeuer und das Entzünden von Feuerwerkskörpern, sofern der Waldabstand von mindestens 200m eingehalten und die zur Vermeidung von Bränden nötige Sorgfalt gewahrt wird. Zu diesem Zweck müssen Feuer ständig überwacht und vor dem Verlassen vollständig gelöscht werden. Eltern werden gebeten, darauf zu achten, dass ihre Kinder nicht mit Feuer hantieren.

Übersicht Waldbrandgefahrenlagen und Massnahmen

Die angeordneten Vorsichtsmassnahmen aller Kantone und des Fürstentums Liechtenstein können unter www.waldbrandgefahr.ch eingesehen werden.

Weitere Informationen in der Medienmitteilung.