Finanzierung

Leistungen und Finanzierung der Kantonalen Versicherungskasse beruhen auf dem Beitragsprimat. Die Finanzierung wird von Arbeitgeber und versicherter Person gemeinsam getragen. Die Beitragspflicht beginnt mit der Aufnahme in die KVK. Der Gesamtbeitrag setzt sich aus dem Sparbeitrag und dem Risikobeitrag zusammen. Die Beiträge werden in Prozenten des versicherten Jahreslohnes erhoben, wobei die Sparbeiträge mit zunehmendem Alter höher werden. Die Beitragstabelle ist im Anhang 1 des Vorsorgereglements zu finden.