Finanzierung

Die Finanzierung der Kantonalen Versicherungskasse beruht auf dem Beitragsprimat. Die Beiträge werden von Arbeitgebenden und versicherten Personen gemeinsam getragen. Die Beitragspflicht beginnt mit der Aufnahme in die KVK. Der Gesamtbeitrag setzt sich aus dem Sparbeitrag und dem Risiko- oder Zusatzbeitrag zusammen. Die Beiträge werden in Prozenten des versicherten Jahreslohnes erhoben, wobei die Sparbeiträge mit zunehmendem Alter höher werden. Die Beitragstabelle ist im Anhang 1 des Vorsorgereglements zu finden.