V 9-2018: Steuerbeschwerde
Die Beschwerde richtet sich gegen den Einsprache-Entscheid der Steuerverwaltung des Kantons Appenzell I.Rh. vom 1. Februar 2018 betreffend Veranlagung der Staats-, Bezirks- und Gemeindesteuer sowie der direkten Bundessteuer 2015. Zwischen den Parteien ist die Auslegung eines Steuerrulings strittig.