V 9-2018: Steuerbeschwerde

Die Beschwerde richtet sich gegen den Einsprache-Entscheid der Steuerverwaltung des Kantons Appenzell I.Rh. vom 1. Februar 2018 betreffend Veranlagung der Staats-, Bezirks- und Gemeindesteuer sowie der direkten Bundessteuer 2015. Zwischen den Parteien ist die Auslegung eines Steuerrulings strittig.
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Wann
  • 21.08.2018 um 06:00
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Wo

Gerichtssaal, Unteres Ziel 20, 9050 Appenzell

Die Beschwerde richtet sich gegen den Einsprache-Entscheid der Steuerverwaltung des Kantons Appenzell I.Rh. vom 1. Februar 2018 betreffend Veranlagung der Staats-, Bezirks- und Gemeindesteuer sowie der direkten Bundessteuer 2015. Zwischen den Parteien ist die Auslegung eines Steuerrulings strittig.

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