K 9-2021: Strafbare Handlungen gegen das Vermögen nach StGB und MStGB, das SprStG und das WG

Gemäss Anklageschrift werden dem Beschuldigten verschiedene deliktische Handlungen, konkret der Erwerb militärischer Irritationskörper, die Vermittlung einer Armeepistole, Handgranaten etc., die Mitnahme von Armeematerial, der Erwerb und Besitz von Waffen und die Nichteinhaltung von Formvorschriften beim Waffenkauf, vorgeworfen. Teilweise habe der Beschuldigte die behaupteten Straftaten während der Absolvierung seines Militärdienstes begangen. Der Beschuldigte wurde mit Urteil des Bezirksgerichts Appenzell I.Rh. vom 28. September 2021 von Schuld und Strafe freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft reichte gegen dieses Urteil Berufung ein und verlangte, wie vor erster Instanz, verschiedene Schuldsprüche gestützt auf die einschlägigen Bestimmungen und die Verurteilung des Beschuldigten zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 3 Jahren, zu einer bedingt ausgesprochenen Geldstrafe von 180 Tagessätzen und zu einer Busse in Höhe von CHF 3'000.00.
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Wann
  • 31.05.2022 um 08:00
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Wo

Gerichtssaal, Unteres Ziel 20, 9050 Appenzell

K 9-2021: Strafbare Handlungen gegen das Vermögen nach StGB und MStGB, das SprStG und das WG

Gemäss Anklageschrift werden dem Beschuldigten verschiedene deliktische Handlungen, konkret der Erwerb militärischer Irritationskörper, die Vermittlung einer Armeepistole, Handgranaten etc., die Mitnahme von Armeematerial, der Erwerb und Besitz von Waffen und die Nichteinhaltung von Formvorschriften beim Waffenkauf, vorgeworfen. Teilweise habe der Beschuldigte die behaupteten Straftaten während der Absolvierung seines Militärdienstes begangen.

Der Beschuldigte wurde mit Urteil des Bezirksgerichts Appenzell I.Rh. vom 28. September 2021 von Schuld und Strafe freigesprochen.

Die Staatsanwaltschaft reichte gegen dieses Urteil Berufung ein und verlangte, wie vor erster Instanz, verschiedene Schuldsprüche gestützt auf die einschlägigen Bestimmungen und die Verurteilung des Beschuldigten zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 3 Jahren, zu einer bedingt ausgesprochenen Geldstrafe von 180 Tagessätzen und zu einer Busse in Höhe von CHF 3'000.00. 

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