K 8-2019: Begünstigung

Der Beschuldigten wird vorgeworfen, anlässlich einer Hausdurchsuchung gegenüber der Polizei falsche Angaben über die Zugehörigkeit eines Raumes gemacht zu haben. Die Beschuldigte wurde vom Bezirksgericht Appenzell I.Rh. mit Urteil vom 26. November 2019 vom Vorwurf der Begünstigung freigesprochen. Dies im Wesentlichen mit der Begründung, die Aussagen der Beschuldigten anlässlich der Hausdurchsuchung sowie in einer später erfolgten Befragung durch die Polizei seien zufolge unterbliebener Rechtsbelehrung nicht verwertbar. Die Staatsanwaltschaft Appenzell I.Rh. erklärte gegen diesen Entscheid die Berufung und beantragt einen Schuldspruch sowie die Bestrafung der Beschuldigten mit einer bedingt aufgeschobenen Geldstrafe sowie einer Busse. Aufgrund der Covid-19-Pandemie werden Besucherinnen und Besucher gebeten, sich vorgängig telefonisch zu erkundigen, ob der Besuch der Verhandlung möglich ist. Personen, die krank sind oder Erkältungssymptome haben, werden grundsätzlich nicht zugelassen.
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Wann
  • 01.09.2020 um 06:00
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Refektorium des Kapuziner-Klosters, Hauptgasse 49, 9050 Appenzell

Der Beschuldigten wird vorgeworfen, anlässlich einer Hausdurchsuchung gegenüber der Polizei falsche Angaben über die Zugehörigkeit eines Raumes gemacht zu haben. Die Beschuldigte wurde vom Bezirksgericht Appenzell I.Rh. mit Urteil vom 26. November 2019 vom Vorwurf der Begünstigung freigesprochen. Dies im Wesentlichen mit der Begründung, die Aussagen der Beschuldigten anlässlich der Hausdurchsuchung sowie in einer später erfolgten Befragung durch die Polizei seien zufolge unterbliebener Rechtsbelehrung nicht verwertbar.

Die Staatsanwaltschaft Appenzell I.Rh. erklärte gegen diesen Entscheid die Berufung und beantragt einen Schuldspruch sowie die Bestrafung der Beschuldigten mit einer bedingt aufgeschobenen Geldstrafe sowie einer Busse.

 

Aufgrund der Covid-19-Pandemie werden Besucherinnen und Besucher gebeten, sich vorgängig telefonisch zu erkundigen, ob der Besuch der Verhandlung möglich ist. Personen, die krank sind oder Erkältungssymptome haben, werden grundsätzlich nicht zugelassen.

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