K 6-2017: Widerhandlung gegen das Gewässerschutzgesetz
Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, Jauche zu nahe an oberirdisches Gewässer ausgetragen sowie zuvor die Wettervorhersage nicht abgefragt zu haben. Vom Bezirksgericht Appenzell I.Rh. wurde er wegen fahrlässigen Vergehens gegen das Gewässerschutzgesetz schuldig gesprochen und mit einer Geldstrafe von 15 Tagessätzen zu je CHF 50.00, bedingt aufgeschoben bei einer Probezeit von zwei Jahren, bestraft. Der Beschuldigte beantragt Freispruch.
Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, Jauche zu nahe an oberirdisches Gewässer ausgetragen sowie zuvor die Wettervorhersage nicht abgefragt zu haben. Vom Bezirksgericht Appenzell I.Rh. wurde er wegen fahrlässigen Vergehens gegen das Gewässerschutzgesetz schuldig gesprochen und mit einer Geldstrafe von 15 Tagessätzen zu je CHF 50.00, bedingt aufgeschoben bei einer Probezeit von zwei Jahren, bestraft. Der Beschuldigte beantragt Freispruch.