K 4-2019: Vermögensdelikte

Die Beschuldigte wurde mit Urteil vom 22. Januar 2019 vom Bezirksgericht Appenzell I.Rh. wegen mehrfachem Betrug, mehrfachem vollendeten und versuchten Diebstahl sowie mehrfachem vollendeten und versuchten betrügerischem Missbrauch einer Datenverarbeitungsanlage verurteilt. In einem Fall wurde sie vom Vorwurf des vollendeten und versuchten Betrugs und in einem weiteren Fall vom Vorwurf des Diebstahls freigesprochen. Die Beschuldigte wurde mit einer unbedingten Freiheitsstrafe von 24 Monaten im Sinne einer Zusatzstrafe zu drei rechtskräftigen Urteilen bestraft und zur Bezahlung zahlreicher Zivilforderungen verurteilt. Der Antrag des Verteidigers auf Einholung eines psychiatrischen Gutachtens zur Frage der Schuldfähigkeit der Beschuldigten wurde abgewiesen. Der Verteidiger der Beschuldigten erklärte gegen diesen Entscheid Berufung und beantragt erneut die psychiatrische Begutachtung der Beschuldigten betreffend deren Schuldfähigkeit. Er stellt er das Begehren auf Freispruch vom Vorwurf des Betrugs in zwei Fällen. Zudem beantragt er das Abgesehen von einer Verurteilung zu einer weiteren Freiheitsstrafe bzw. das Umgang nehmen von einer Bestrafung. Ebenfalls Gegenstand der Berufung ist das Honorar für die amtliche Verteidigung im vorinstanzlichen Verfahren. Die Staatsanwaltschaft Appenzell I. Rh. erhebt Anschlussberufung und verlangt Schuldsprüche in den beiden Fällen, in welchem je ein Freispruch vom Vorwurf des vollendeten und versuchten Betrugs sowie des Diebstahls erfolgte. Sie fordert eine Zusatzstrafe in Form einer Freiheitsstrafe von 2,5 Jahren.
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Wann
  • 29.10.2019 um 07:00
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Wo

Gerichtssaal, Unteres Ziel 20, 9050 Appenzell

K 4-2019: Vermögensdelikte

Die Beschuldigte wurde mit Urteil vom 22. Januar 2019 vom Bezirksgericht Appenzell I.Rh. wegen mehrfachem Betrug, mehrfachem vollendeten und versuchten Diebstahl sowie mehrfachem vollendeten und versuchten betrügerischem Missbrauch einer Datenverarbeitungsanlage verurteilt. In einem Fall wurde sie vom Vorwurf des vollendeten und versuchten Betrugs und in einem weiteren Fall vom Vorwurf des Diebstahls freigesprochen. Die Beschuldigte wurde mit einer unbedingten Freiheitsstrafe von 24 Monaten im Sinne einer Zusatzstrafe zu drei rechtskräftigen Urteilen bestraft und zur Bezahlung zahlreicher Zivilforderungen verurteilt. Der Antrag des Verteidigers auf Einholung eines psychiatrischen Gutachtens zur Frage der Schuldfähigkeit der Beschuldigten wurde abgewiesen.  

Der Verteidiger der Beschuldigten erklärte gegen diesen Entscheid Berufung und beantragt erneut die psychiatrische Begutachtung der Beschuldigten betreffend deren Schuldfähigkeit. Er stellt das Begehren auf Freispruch vom Vorwurf des Betrugs in zwei Fällen. Zudem beantragt er das Absehen von einer Verurteilung zu einer weiteren Freiheitsstrafe bzw. das Umgang nehmen von einer Bestrafung. Ebenfalls Gegenstand der Berufung ist das Honorar für die amtliche Verteidigung im vorinstanzlichen Verfahren.

Die Staatsanwaltschaft Appenzell I. Rh. erhebt Anschlussberufung und verlangt Schuldsprüche in den beiden Fällen, in welchem je ein Freispruch vom Vorwurf des vollendeten und versuchten Betrugs sowie des Diebstahls erfolgte. Sie fordert eine Zusatzstrafe in Form einer Freiheitsstrafe von 2,5 Jahren.

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