K 2-2023: Strafbare Handlungen gegen die Ehre

Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, in seiner amtlichen Tätigkeit einer anderen Behörde mitgeteilt zu haben, der Privatkläger sei unter anderem wegen Drogen bekannt. Mit Urteil vom 13. Dezember 2022 sprach das Bezirksgericht Appenzell I.Rh. den Beschuldigten vom Vorwurf des Amtsmissbrauchs frei, sprach ihn jedoch der üblen Nachrede schuldig. Der Beschuldigte reichte gegen dieses Urteil Berufung ein.
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Wann
  • 05.09.2023 um 08:30
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Wo

Gerichtssaal, Zielstrasse 38, 9050 Appenzell

K 2-2023: Strafbare Handlungen gegen die Ehre

Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, in seiner amtlichen Tätigkeit einer anderen Behörde mitgeteilt zu haben, der Privatkläger sei unter anderem wegen Drogen bekannt.
Mit Urteil vom 13. Dezember 2022 sprach das Bezirksgericht Appenzell I.Rh. den Beschuldigten vom Vorwurf des Amtsmissbrauchs frei, sprach ihn jedoch der üblen Nachrede schuldig.
Der Beschuldigte reichte gegen dieses Urteil Berufung ein.

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