Kommission für Beschwerden in gerichtlichen Personalfragen

Die Kommission für Beschwerden in gerichtlichen Personalfragen ist richterliche Beschwerdeinstanz für Verfügungen betreffend Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gerichte.

Die Kommission für Beschwerden in gerichtlichen Personalfragen beurteilt Beschwerden im Sinne von Art. 12 Verwaltungsgerichtsgesetz (VerwGG).

Eingaben sind dem Gericht in Papierform oder elektronisch einzureichen. Bei elektronischer Übermittlung muss das Dokument, das die Eingabe und die Beilagen enthält, mit einer anerkannten elektronischen Signatur versehen sein (Art. 130 Schweizerische Zivilprozessordnung, ZPO). E-Mails, welche diesen Anforderungen nicht genügen, sowie per Telefax übermittelte Rechtsschriften und andere Mitteilungen lösen keinerlei Rechtswirkungen aus und genügen insbesondere nicht zur Fristenwahrung.

Wenn einer Partei die finanziellen Mittel fehlen, um neben dem Lebensunterhalt für sich und ihre Familie die Prozesskosten aufzubringen, hat sie Anspruch auf unentgeltliche Rechtspflege.

Zusammensetzung

  • Vincenzo Del Monte, M.A. HSG in Law, Präsident
  • Thomas Dörig, Vizepräsident
  • Migg Hehli, Richter
  • Rosalie Manser-Brülisauer, Ersatzrichterin
  • Dominik Ebneter, Ersatzrichter
  • Irene Kobler-Bryner, lic. iur., leitende Gerichtsschreiberin
  • Barbara Widmer, Fürsprecherin, Gerichtsschreiberin
  • Marianne Gmünder, MLaw, Gerichtsschreiberin

 

Kontakt

Gerichtskanzlei Telefon +41 71 788 95 51

Gesetze/Entscheide

Gesetzessammlung

Rechtsprechung