Kommission für allgemeine Beschwerden

Die Kommission für allgemeine Beschwerden ist Rechtsmittelinstanz im Sinne von Art. 8 Einführungsgesetz zur Schweizerischen Zivilprozessordnung (EG ZPO) und einzige kantonale Instanz gemäss Art. 10 Einführungsgesetz zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch (EG ZGB).

Die Kommission für allgemeine Beschwerden ist insbesondere zuständig für Rechtsmittel gegen:

  • erstinstanzliche Verfügungen des Kantonsgerichtspräsidenten;
  • Entscheide betreffend die fürsorgerische Unterbringung;
  • auf dem Schweizerischen Zivilgesetzbuch (ZGB) beruhende Entscheide der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde sowie der Standeskommission.


Eingaben sind dem Gericht in Papierform oder elektronisch einzureichen. Bei elektronischer Übermittlung muss das Dokument, das die Eingabe und die Beilagen enthält, mit einer anerkannten elektronischen Signatur versehen sein (Art. 130 Schweizerische Zivilprozessordnung, ZPO).

E-Mails, welche diesen Anforderungen nicht genügen, sowie per Telefax übermittelte Rechtsschriften und andere Mitteilungen lösen keinerlei Rechtswirkungen aus und genügen insbesondere nicht zur Fristenwahrung.

Wenn einer Partei die finanziellen Mittel fehlen, um neben dem Lebensunterhalt für sich und ihre Familie die Prozesskosten aufzubringen, hat sie Anspruch auf unentgeltliche Rechtspflege.

Zusammensetzung

  • David Inauen, Dr. iur. HSG, Präsident
  • Stephan Bürki, Vizepräsident
  • Rolf Inauen, Richter
  • Heidi Dörig-Walser, Ersatzrichterin
  • Migg Hehli, Ersatzrichter
  • Irene Kobler-Bryner, lic. iur., leitende Gerichtsschreiberin
  • Barbara Widmer, Fürsprecherin, Gerichtsschreiberin
  • Marianne Gmünder, MLaw, Gerichtsschreiberin

 

Kontakt

Gerichtskanzlei Telefon +41 71 788 95 51

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