Gesetzliches Schiedsgericht

Das Schiedsgericht nach KVG und UVG beurteilt im Sinne von Art. 32 Verwaltungsgerichtsgesetz (VerwGG) Streitigkeiten zwischen Versicherern und Leistungserbringern nach Art. 89 Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) und Art. 57 Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG).

Eingaben sind dem Gericht in Papierform oder elektronisch einzureichen. Bei elektronischer Übermittlung muss das Dokument, das die Eingabe und die Beilagen enthält, mit einer anerkannten elektronischen Signatur versehen sein. E-Mails, welche diesen Anforderungen nicht genügen, sowie per Telefax übermittelte Rechtsschriften und andere Mitteilungen lösen keinerlei Rechtswirkungen aus und genügen insbesondere nicht zur Fristenwahrung.

Zusammensetzung

  • Evelyne Gmünder, Dr. iur., Präsidentin
  • Michael Manser, lic. iur., stellvertretender Präsident
  • Irene Kobler-Bryner, lic. iur., leitende Gerichtsschreiberin
  • Barbara Widmer, Fürsprecherin, Gerichtsschreiberin
  • Marianne Gmünder, MLaw, Gerichtsschreiberin

 

Kontakt

Gerichtskanzlei Telefon +41 71 788 95 51

Gesetze/Entscheide

Gesetzessammlung

Rechtsprechung