Aufsichtsbehörde SchKG
Die Aufsichtsbehörde SchKG ist einzige kantonale Aufsichtsbehörde zur Überwachung der Betreibungs- und Konkursämter.
Die Aufsichtsbehörde SchKG nach Art. 5 Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (EG SchKG) beurteilt insbesondere Beschwerden im Betreibungs- und Konkursverfahren gemäss Art. 17 Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG).
Eingaben sind dem Gericht in Papierform oder elektronisch einzureichen. Bei elektronischer Übermittlung muss das Dokument, das die Eingabe und die Beilagen enthält, mit einer anerkannten elektronischen Signatur versehen sein (Art. 130 Schweizerische Zivilprozessordnung, ZPO). E-Mails, welche diesen Anforderungen nicht genügen, sowie per Telefax übermittelte Rechtsschriften und andere Mitteilungen lösen keinerlei Rechtswirkungen aus und genügen insbesondere nicht zur Fristenwahrung.
Zusammensetzung
- Anna Assalve-Inauen, lic. iur., Präsidentin
- Stephan Bürki, Vizepräsident
- Rolf Inauen, Richter
- Migg Hehli, Ersatzrichter
- David Inauen, Dr. iur. HSG, Ersatzrichter
- Irene Kobler-Bryner, lic. iur., leitende Gerichtsschreiberin
- Barbara Widmer, Fürsprecherin, Gerichtsschreiberin
- Marianne Gmünder, MLaw, Gerichtsschreiberin