Sicherheit

Spannungsqualität

Bild Legende:

An der Grenzstelle garantiert die Energie- und Wasserversorgung Appenzell (EWA) folgende Werte:

Mittelspannung: 20'900 V (-6% / +3%)

Niederspannung 400 V (-/+ 10%)

Die Spannungs-, Frequenz- und Oberwellentoleranzen gemäss EN 50160 werden an der Grenzstelle entsprechend eingehalten.

Die Versorgungsanlagen der EWA werden durch das Eidgenössische Starkstrominspektorat (ESTI) kontrolliert.

Installationskontrolle

So praktisch unser alltäglicher Helfer ist, so gefährlich kann der Strom sein, wenn er unsachgemäss verwendet wird oder in fehlerhaften bzw. beschädigten Installationen fliesst. Deshalb müssen die Installationen periodisch durch eine Fachstelle kontrolliert werden. Die gesetzliche Grundlage bildet die Verordnung über elektrische Niederspannungsinstallationen (NIV). 
Aufgaben der EWA
Die Netzbetreiberin bzw. die EWA hat den gesetzlichen Auftrag, ein Register über sämtliche Niederspannungs-Installationen zu führen und deren Eigentümer zum gegebenen Zeitpunkt aufzufordern, den erforderlichen Sicherheitsnachweis zu erbringen. Aus diesem Grund müssen die verantwortlichen Eigentümer ihre Installationen nach der Erstellung sowie in festgelegten Abständen überprüfen lassen und der EWA den gefahrlosen Zustand der Installationen mit den Kopien der Sicherheitsnachweise bescheinigen. Die Sicherheitsnachweise müssen zusammen mit den technischen Unterlagen von den Eigentümern aufbewahrt werden.

Wer darf prüfen?
Berechtigt zur Kontrolle elektrischer Installationen sind grundsätzlich Personen mit einer abgeschlossenen Ausbildung als eidg.dipl. Elektroinstallateur («Elektromeister») oder als Elektrokontrolleur/Chefmonteur mit eidg. Fachausweis.
Zur Durchführung von Abnahme- oder periodischen Kontrollen ist zudem eine Bewilligung als unabhängiges Kontrollorgan oder als akkreditierte Inspektionsstelle des ESTI erforderlich (Verzeichnis kontrollberechtigter Firmen).

Was wird wann geprüft?
Geprüft wird die Funktionstüchtigkeit der Schutzmassnahmen (Sicherungen, Fehlerstromschutzschalter) sowie die Installationen mit Hilfe von Stichproben. Es gelten je nach Umgebung die folgenden Kontrollintervalle:
  • Jährlich: Installationen auf Baustellen, in Bühnenhäusern von Theatern, in medizinisch genutzten Operationsräumen, auf Jahrmärkten sowie in explosionsgefährdeten Räumen.
  • Alle 5 Jahre: Installationen in korrosionsgefährdeten sowie in besonders kalten oder warmen Räumen, in Betriebsräumen und Labors von Industrie und Gewerbe, in Räumen mit Menschenansammlungen (Warenhäuser, Theater, Kinos, Spitäler, Gaststätten, Schulhäusern, Tanzlokalen, usw.). Dazu kommen Campingplätze und Bootsanlegestellen.
  • Alle 10 Jahre: Installationen in nassen oder feuergefährdeten gewerblich genutzten Räumen, in Werkstätten, Bauernhöfen.
  • Alle 20 Jahre: Installationen in Wohn- und Bürobauten.

Zuständige Stelle

Strom

Telefon +41 71 788 96 71

Künzle Roman
Roman Künzle

Fachverantwortlicher Installationskontrolle
Telefon: +41 71 788 96 93
E-Mail: roman.kuenzle@ewa.ai.ch