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Zusammensetzung der Strompreise

Der Strompreis setzt sich aus den vier Komponenten Energie- und Netznutzungskosten sowie den Messtarifen und den Abgaben zusammen.

Der Energietarif deckt die Kosten für die Strombeschaffung, den Stromvertrieb und den Kundenservice ab. Beim Energiepreis hat es zwei unterschiedliche Haupteinflussfaktoren: Bei Werken mit sehr grossem eigenen Produktionsanteil bestimmt die Produktion den Energiepreis. Bei Werken, die die Energie im Handel beschaffen müssen, ist der Marktpreis entscheidend. Dieser wird aber international (europäisch) beeinflusst. Die Energie- und Wasserversorgung Appenzell (EWA) muss die gelieferte Energie mehrheitlich am Markt beschaffen.

Der Netznutzungstarif deckt die Kosten für den Betrieb, Unterhalt und Ausbau des Verteilnetzes der EWA. Ebenso werden die anteiligen Kosten für die Nutzung der vorgelagerten Netze der St.Gallisch Appenzellische Kraftwerke AG (SAK), der Axpo und der Swissgrid sowie die Dienstleistungen der Swissgrid (SDL) für den Betrieb und die Stabilität des gesamten Netzsystems der Schweiz mit dem Netznutzungstarif gedeckt. Ab 2024 werden auch die Kosten Bundes zur Errichtung einer Stromreserve im Winter über den Netznutzungstarif an die Bevölkerung abgewälzt. Ab 2026 werden zur Solidarisierung von Kosten für Netzverstärkungen und für Überbrückungshilfen der Stahlindustrie zusätzliche Abgaben erhoben.

Der Messtarif deckt die Kosten den Betrieb und Unterhalt der Messinfrastruktur. Dieser Tarif wird ab 2026 separat pro Messpunkt und Monat erhoben.

Die Abgaben wiederum umfassen die gesetzlichen Beiträge zur Förderung der erneuerbaren Energien und zur ökologischen Sanierung der Wasserkraft. Zusätzlich würden auch Abgaben an das Gemeinwesen gedeckt, welche im Gebiet der EWA aber nicht erhoben werden.

Die Strompreise sind streng reguliert und die EWA muss sich bei der Strompreisdefinition an die Vorgaben des Regulators halten. Die schweizerische Elektrizitätskommission (ElCom) überwacht die Preisbildung aller Energieversorger.

Die Netznutzungstarife werden von der ElCom im Rahmen der Cost-Plus-Regulierung überwacht. Die EWA darf nur die Betriebs- und Kapitalkosten für ein sicheres, leistungsfähiges und effizientes Netz in die Netznutzung einrechnen, die sogenannten anrechenbaren Kosten. In den anrechenbaren Kapitalkosten ist eine angemessene Verzinsung des eingesetzten Kapitals enthalten, die einem „Betriebsgewinn“ entspricht. Dieser Zins (WACC) wird jährlich vom Bund festgelegt.

Stromqualitäten

Für Haushalts- und Geschäftskunden mit einem Jahresbezug von weniger als 50'000 kWh wird standardmässig im Basis-Tarif die Stromqualität naturemade angeboten. Für die restlichen Kunden wird standardmässig Energie, welche zu 100% in Schweizer Wasserkraftwerken produziert wird geliefert. Ein Wechsel der Stromqualität auf eines der nachfolgenden klima- und naturschonenden Produkte ist jeweils auf Beginn eines Jahres möglich (für Kunden mit einem Jahresbezug von mehr als 50'000 kWh auf Beginn eines Quartals). Detaillierte Informationen und Preise finden Sie in den entsprechenden Preisblätter oder der Produktsammlung. Sämtliche Stromqualitäten enthalten den durch die kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) des Bundes geförderten Strom. Detaillierte Informationen zu naturemade Gütesiegel finden Sie unter www.naturemade.ch.

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Mit jeder verkauften Kilowattstunde aus Photovoltaik oder naturemade star zertifizierter Wasserkraft werden 0.7 Rp. / kWh in den Naturstromfonds Ostschweiz einbezahlt. Der Naturstromfonds unterstützt unter anderem ökologische Aufwertungsmassnahmen, Neophytenbekämpfung, usw. Entsprechende Projekte können über die Website des Naturstromfonds Ostschweiz eine Projektfinanzierung beantragen.

naturemade (Standard im Produkt Basis)
Zertifizierte und in der Schweiz produzierte Energie aus erneuerbaren Energiequellen bestehend aus 84% Wasserkraft und 16% Photovoltaik.

naturemade business (für Kunden > 100'000 kWh/Jahr)
Zertifizierte und in der Schweiz produzierte Energie aus erneuerbaren Energiequellen bestehend aus 93% Wasserkraft, davon mindestens 7% Wasserkraft naturemade star. Die restlichen 7% bestehen aus Photovoltaik.

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naturemade star
Nach dem höchsten Standard zertifizierte und in der Schweiz erneuerbar und ökologisch produzierte Energie bestehend aus 38% Wasserkraft und 62% Photovoltaik.

naturemade star business (für Kunden > 100'000 kWh/Jahr)
Nach dem höchsten Standard zertifizierte und in der Schweiz erneuerbar und ökologisch produzierte Energie bestehend aus 93% Wasserkraft und 7% Photovoltaik.

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Stromtarife 2026

Die Feuerschaukommission hat an ihrer Sitzung vom 19. August 2025 die Stromtarife der Energie- und Wasserversorgung für das Jahr 2026 verabschiedet. Die entsprechende Medienmitteilung finden Sie hier.

Rückliefertarife

Die Höhe der Vergütung der Netzeinspeisung von Strom aus Photovoltaikanlagen orientiert sich künftig am vierteljährlich gemittelten Marktpreis unter Berücksichtigung von Mindestvergütungen (Referenz-Marktpreis gemäss Art. 15 EnFV, festgelegt durch das Bundesamt für Energie). Die geltenden Mindestvergütungen werden in Art. 12 Energieverordnung (Stand am 1. Januar 2026) festgelegt und variieren je nach Anlagenleistung und Erzeugungstechnologie. Zum Beispiel liegt die Mindestvergütung für Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von weniger als 30 Kilowatt aktuell bei 6 Rappen pro Kilowattstunde.

Die Herkunftsnachweise für Strom aus Photovoltaikanlagen werden mit 1.5 Rappen pro Kilowattstunde vergütet.

Stromreserve

Der Bundesrat hat zahlreiche Massnahmen zur Sicherstellung der Versorgungssicherheit ergriffen. Dazu gehören unter anderen die Wasserkraftreserve, die Reservekraftwerke sowie die Notstromgruppen. Gemäss Verordnung über die Errichtung einer Stromreserve für den Winter (Winterreserveverordnung, SR 734.722) werden die Kosten des Bundes über das Netznutzungsentgeld an die Endkunden abgewälzt. 

Solidarisierte Kosten

Im Rahmen des Mantelerlasses wurde die Solidarisierung von Kosten für Netzverstärkungen ausgelöst durch Anlagen zur Produktion von Elektrizität aus erneuerbaren Energien und für Überbrückungshilfen der Stahlindustrie eingeführt. Diese Kosten sind Teil des Netznutzungsentgelts. Die EWA erhebt bei ihren Endkunden die solidarisierten Kosten gemäss Tarifblatt der nationalen Netzgesellschaft Swissgrid bzw. Art. 15b StromVG (SR 734.7Stand am 1. Januar 2026).

Messwesen

Weiterführende Informationen zu den Stromzählern finden Sie hier.

Zuständige Stelle

Strom

Telefon +41 71 788 96 71

Strompreisvergleich

Eine Übersicht über sämtliche Strompreise der Schweiz finden Sie hier.