Quartierplan "Gaishaus II", Bezirk Appenzell
Öffentliche Planauflage + Referendums-Anzeige
Quartierplanung „Gaishaus II", Appenzell, Bezirk Appenzell /Aufhebung Quartierplan „Gaishaus“
In Nachachtung von Art. 50 und 52 des kantonalen Baugesetzes (BauG) werden
- der Quartierplan „Gaishaus II" vom 9. Januar 2019,
- das Reglement zum Quartierplan „Gaishaus II" vom 9. Januar 2019,
- der Planungsbericht zum Quartierplan„Gaishaus II" vom 9. Januar 2019 sowie
- der aufzuhebende Quartierplan „Gaishaus“ (Plan und Reglement), von der Standeskommission genehmigt am 31. August 1993,
während 30 Tagen bei der Feuerschaugemeinde Appenzell, Blattenheimatstrasse 3, 9050 Appenzell, öffentlich aufgelegt.
Rechtsmittel:
Einsprachen sind während der Auflagefrist, d.h. bis 8. April 2019, schriftlich an die Feuerschaukommission, Blattenheimatstrasse 3, 9050 Appenzell zu richten.
Fakultatives Referendum:
Die Annahme der Quartierplanung wird hiermit gemäss Art. 52 Abs. 2 BauG dem fakultativen Referendum unterstellt. Dieses kommt zustande, wenn innert 30 Tagen zweihundert (200) Stimmberechtigte der Feuerschaugemeinde Appenzell schriftlich die Gemeindeabstimmung verlangen.
Appenzell, 20.02.2019 Feuerschaukommission