FAQ

Nachfolgend haben wir häufig gestellte Fragen im Zusammenhang mit unterschiedlichen Themen ausführlich beantwortet.

Strompreise 2023
Strommangellage
Wasserversorgung

Strompreiserhöhung 2023

Der enorme Preisanstieg ist im Wesentlichen darauf zurückzuführen, dass in Folge des Ukrainekrieges massiv weniger Erdgas nach Westeuropa fliesst und die Verfügbarkeit der Kraftwerke, insbesondere der französischen Kernkraftwerke sehr unsicher ist. Diese markante Verknappung der Energieträger Erdgas und Strom führt dazu, dass die Preise für Erdgas derzeit sehr stark steigen und die Preise für Strom an den Grosshandelsmärkten automatisch mitziehen. Hinzu kommen die klimabedingt tiefen Wasserstände in der Schweiz, welche die Angebotssituation zusätzlich verschärfen. Die Strompreiserhöhung beruht somit grösstenteils auf den gestiegenen Marktkosten für die Energiebeschaffung und nur zu einem geringen Teil auf Tariferhöhungen des vorgelagerten Netzbetreibers, durch dessen Netz die Energie in unser Netz geliefert wird.
Ja, der Krieg liess die Preise sämtlicher Energieformen (Erdgas, Öl, Kohle und Strom) massiv ansteigen. Beim Strompreis handelt es sich dabei um eine indirekte Auswirkung. Da der Strom an der europäischen Strombörse gehandelt wird und international auch grosse Mengen Strom aus Erdgas, Kohle und Öl produziert werden, beeinflusst die Energieknappheit auch den Strommarktpreis.

Da gibt es verschiedene Einflussfaktoren. Im Folgenden sind die wichtigsten dargestellt:

  • Seit Sommer 2021 zu tiefe Gasreserven (nicht nur in der Schweiz, sondern europaweit).
  • Unsicherheiten letzten Spätsommer mit der Nordstream Leitung 2 (neue Gasleitung von Russland nach Europa) → Energielieferengpässe liess Gaspreis ansteigen → dies wirkte sich auch auf Kohle und Öl (Angebotsverknappung mehrheitlich im 2021) aus → Beim Strompreis handelt es sich dabei um eine indirekte Auswirkung. Da der Strom an der europäischen Strombörse gehandelt wird und international auch grosse Mengen Strom aus Erdgas, Kohle und Öl produziert werden, beeinflusst die Energieknappheit auch den Strommarktpreis.
  • Von den französischen Kernkraftwerken steht weniger als die Hälfte der Kapazität zur Verfügung als geplant.

Das können wir derzeit leider nicht sagen. Die Energiebeschaffung ist stark abhängig von der europäischen Strombörse. Da haben die internationalen Preise auch anderer Energieformen wie Gas, Kohle und Öl einen sehr starken Einfluss.

Das tun wir bereits. Die Feuerschaugemeinde Appenzell liefert bereits 100 Prozent Strom aus erneuerbaren Energien mit dem Standardprodukt naturemade. Sie haben zudem die Wahl den Anteil erneuerbarer Energien mit dem Produkt Ihrer Wahl zu erhöhen. Eine Übersicht über die angebotenen Energieprodukte finden Sie hier.

Jede eingesparte Kilowattstunde (kWh) wirkt sich positiv auf Ihre Stromrechnung aus. Ausserdem unterstützen Sie somit die so wichtigen Ziele der Energiestrategie 2050, welche 2017 vom Volk angenommen worden ist. Hilfreiche Anregungen für einen sorgsamen Umgang mit der Energie finden Sie hier.

Strommangellage

Ausführliche Informationen finden Sie hier.

Jeder effiziente und sparsame Umgang mit Strom kann dazu beitragen, eine Mangellage zu verhindern bzw. abzuschwächen. Das gilt für Privatpersonen wie auch Unternehmen.

OSTRAL ist die Organisation für Stromversorgung in Ausserordentlichen Lagen, welche vor 30 Jahren durch den VSE ins Leben gerufen wurde. Sie untersteht der wirtschaftlichen Landesversorgung des Bundes und wird auf deren Anweisung aktiv, wenn eine Strommangellage eintritt.

Die Privathaushalte können mit einfachen Massnahmen und der richtigen Verhaltensweise das Schadensausmass bei einer Strommangellage reduzieren. Hier finden Sie weitere Informationen zu den möglichen Vorbereitungsmassnahmen.

Von einer Kontingentierung sind nur Grossverbraucher betroffen. Zu den Grossverbrauchern zählen alle, die einen Jahresverbrauch von mehr als 100'000kWh aufweisen und alle die einen freien Marktzugang beantragt haben.

Derzeit können wir eine solche Frage nicht mit Ja oder Nein beantworten. Das Szenario für eine Strommangellage über die kommenden Wintermonate ist realistisch. Sollte es zu schweizweiten zyklischen Abschaltungen kommen, müssten Sie mit Komforteinschränkungen rechnen. Ebenfalls betroffen wären Büroräumlichkeiten, Lifte, Lüftungen, Licht etc. Wie Sie sich auf eine solche Situation vorbereiten können, erfahren Sie hier.

Eine der Massnahmen wird sein, dass nicht zwingend benötigte Geräte und Anlagen in der Nutzung verboten oder eingeschränkt werden müssen. Dies gilt beispielsweise für Saunen oder Leuchtreklamen. Nicht jedoch für grundlegende Geräte wie TV oder Wasserkocher.

Energiespartipps der Feuerschaugemeinde Appenzell.

Nein. Kommt es zu einer Ausschaltung betrifft dies alle Stromzähler, die von derselben Leitung ab dem Unterwerk versorgt werden.

Nicht Ihr Verteilnetzbetreiber, sondern der Bundesrat entscheidet über allfällige Kontingente und Verbrauchseinschränkungen. Netzabschaltungen werden als allerletztes Mittel verordnet und sollten unter allen Umständen vermieden werden. Sollte es doch zu Abschaltungen kommen, werden diese übergeordnet ausgeführt und die EWA hat keinen Einfluss auf den Zeitpunkt.

Kommt es zu zyklischen (rollierenden) Abschaltungen, kann selbst produzierter Strom für sich genutzt werden. Voraussetzung dazu ist aber, dass die installierte Anlage diesen Eigenverbrauch im autonomen Betrieb (Inselbetrieb) technisch zulässt. Für Fragen wenden Sie sich gerne an Ihren Elektroinstallateur.

Grundsätzlich sind Notstromanlagen Produktionsanlagen, welche die gesetzlichen Vorgaben für Produktionsanlagen erfüllen müssen. Entsprechend besteht eine Meldepflicht für Notstromanlagen gegenüber dem Netzbetreiber, die je nach Anlage auch Auflagen für die Vermeidung von unerwünschten Rückwirkungen in das Verteilnetz nach sich ziehen kann. Ihr Elektroinstallateur kann Sie hierzu beraten und allenfalls auch die Meldung beim Verteilnetzbetreiber umsetzen.
Eine Meldepflicht der Notstromanlage gegenüber dem Netzbetreiber entfällt grundsätzlich nur, wenn die Anlage nicht fest bzw. nur steckbar mit der Hausinstallation verbunden ist.

Ja, Sie können eine Plug-&-Play Photovoltaikanlage installieren. Es dürfen mehrere Plug-&-Play Photovoltaikanlagen errichtet werden. Allerdings darf die maximale Leistung von 600 Watt pro Zählerkreis nicht überschritten werden. Die Plug-&-Play Photovoltaikanlage haben den Vorgaben der Verordnung über elektrische Niederspannungserzeugnisse (NEV) des Bundes zu entsprechen. Ob eine Solaranlage vom Bund zugelassen ist oder nicht, können Sie direkt bei der Zulassungsstelle, dem Eidgenössischen Starkstrominspektorat ESTI, in Erfahrung bringen oder der Hersteller der Anlage kann Ihnen weiterhelfen.

Alle steckbaren Plug-&-Play Photovoltaikanlagen (unter 600 W) müssen bei uns angemeldet werden. Bitte melden Sie die Installation vorgängig mit dem Meldeformular bei uns an. Bei Anlagen über 600 W ist die Meldung und der Anschluss über eine konzessionierte Fachperson zu realisieren.

Nachfolgende Informationen betreffend nur Grossverbraucher.

Alle Grossverbraucher werden zurzeit dazu aufgefordert, sich Gedanken zu machen und ein Konzept zu erstellen, wie sie mit einer Einsparung von z.B. 10% oder 20% des Verbrauchs der elektrischen Energie ihre Geschäftsfähigkeit trotzdem aufrechterhalten können.

In diesem Umfang sind Einsparungen üblicherweise möglich, ohne dass in die Produktion eingegriffen werden muss. Die meisten Grossverbraucher fokussieren in erster Linie auf eine Reduktion der Beleuchtung, Belüftung, Temperatursenkung in den Büros, in den Einstellhallen bzw. in der Produktion. Hier finden Sie weitere Informationen zu den möglichen Vorbereitungsmassnahmen.

Sollte der Bundesrat eine Kontingentierung anordnen, sind alle Grossverbraucher betroffen. Kommt es zu einer Kontingentierung, gilt diese einen ganzen Monat. Das heisst, Sie können entweder dauerhaft gleichbleibende Massnahmen treffen oder beispielsweise auf eine Viertagewoche umschwenken und nur an einem Tag pro Woche viel einsparen. Ebenso ist aber auch die volle Produktion während drei Wochen und die Stilllegung der Produktion während einer Woche möglich.

Grossverbraucher mit mehreren Standorten innerhalb eines Verteilnetzes haben bei der Massnahme Kontingentierung die Möglichkeit, ihr Stromkontingent über alle Standorte summiert zu bewirtschaften. Sie können während einer Strommangellage beispielsweise einen Standort vollständig stilllegen und einen anderen regulär weiterführen.
Bei Interesse an einer summierten Bewirtschaftung mehrerer Standorte können Sie sich bei uns melden.

Wasserversorgung

Weitere Antworten zu häufigen Fragen finden Sie beim SVGW

Nein, es gibt bis heute keine Hinweise darauf, dass COVID-19 über Trinkwasser weitergegeben werden kann. Die Auswirkungen der Coronakrise bringen jedoch eine indirekte Gefährdung des Trinkwassers und der Konsumentinnen und Konsumenten mit sich. Wenn über mehrere Wochen der bestimmungsgemässe Betrieb der Trinkwasserverteilsysteme nicht gewährleistet ist (z.B. während Lockdowns), erhöht sich durch die vermehrte Stagnation des Trinkwassers das Risiko für einen Legionellenbefall und übermässigen Aufwuchs von anderen Mikroorganismen.