Dunkeversammlung

Die stimmberechtigten Einwohner bilden die Gemeinde- oder Dunkeversammlung, welche einmal jährlich stattfindet. Der Ausdruck ‚Dunke‘ stammt aus dem Alt-Schweizerdeutschen und bedeutet ‚tunken‘ beziehungsweise eintauchen. Früher mussten alle Dunkebürger ihre Wasserlöschbehälter einmal jährlich an der Versammlung auf undichte Stellen überprüfen, um bei Feuer das Löschen gewährleisten zu können. Dies wurde durch das Eintauchen des Behälters in Wasser bewerkstelligt, wodurch die Holzkübel wieder dicht waren.
Nehmen Sie sich die Zeit, an der Dunke teilzunehmen um zu erfahren, welche Projekte und Geschäfte im vergangenen Jahr in der Feuerschaugemeinde umgesetzt werden konnten. Die Stimmfähigkeit für Wahlen und Abstimmungen an der Dunkeversammlung besitzen, gemäss Artikel 16 der Kantonsverfassung, alle im Feuerschaukreis wohnhaften Schweizer Bürgerinnen und Bürger mit dem vollendeten 18. Lebensjahr.
Traktanden 2023
Gemäss Art. 11 des Organisationsstatuts (O.St.)
- Genehmigung der Jahresrechnung und des Jahresberichtes 2022
- Wahl des Feuerschaupräsidenten und sechs weiterer Kommissionsmitglieder, wobei jedes im Feuerschaukreis liegende Bezirksgebiet mit mindestens einem Einwohner vertreten sein muss
- Wahl der Rechnungsprüfungskommission bestehend aus drei Mitgliedern und einem Ersatz – Ersatzwahl für Urs Dörig-Broger
- Antrag der Feuerschaukommission für einmaligen Unterstützungsbeitrag von 130’000 Franken an die Sanierung des Klosters Maria der Engel Appenzell
- Entgegennahme von Wünschen und Anträgen zuhanden der Feuerschaukommission