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Christian Hörler erhält den Werkbeitrag 2019 der Innerrhoder Kunststiftung
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Das Projekt «Die Säule» hat die Jury überzeugt. Die Innerrhoder Kunststiftung vergibt den Werkbeitrag 2019 an Christian Hörler. Die Verleihung des Preises findet am Samstag, 30. November 2019, statt.
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False
Mitteilung der Standeskommission
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Mitteilungen aus der Sitzung vom 22. Oktober 2019, Teil 2
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False
Mitteilung der Standeskommission
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Mitteilungen aus der Sitzung vom 19. November 2019, Teil 1
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False
Mitteilung der Standeskommission
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Mitteilungen aus der Sitzung vom 20. März 2018, Teil 1
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False
Neugestaltung Internetseite Neubau Spital
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Die Website des Kantons über das Neubauprojekt Spital als AVZ+ wurde überarbeitet.
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False
Bundesrat genehmigt Richtplan des Kantons Appenzell I.Rh.
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An seiner Sitzung vom 11. April 2018 hat der Bundesrat die Anpassung des kantonalen Richtplans Appenzell I.Rh., Teile Siedlung und Verkehr, genehmigt. Der überarbeitete Richtplan erfüllt damit die Anforderungen des revidierten Raumplanungsgesetzes (RPG).
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Mitteilung der Standeskommission
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Mitteilungen aus der Sitzung vom 3. April 2018, Teil 2
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Mitteilung der Standeskommission
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Mitteilungen aus der Sitzung vom 17. April 2018, Teil 1
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Erweiterte Maskentragpflicht in der Ostschweiz
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Wegen der steigenden Fallzahlen drohen die Spitäler erneut an ihre Grenzen zu kommen. Die Regierungen von St.Gallen, Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden und Thurgau haben deshalb verschiedene Coronamassnahmen beschlossen. So wird insbesondere die Maskenpflicht ausgedehnt. Ab dem Freitag, 3. Dezember 2021, gilt für Veranstaltungen, Märkte und Messen im Innen- wie auch im Aussenbereich wieder eine durchgehende Maskenpflicht.
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Quarantäne wird auf sieben Tage reduziert
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Die Quarantäneregelung bei Coronafällen wird in den Kantonen Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden und St.Gallen angepasst und vereinfacht. Neu dauert die Quarantäne nur noch sieben anstatt wie bisher zehn Tage. Ausserdem müssen sich nur noch Haushaltsangehörige sowie sehr enge Kontaktpersonen von Angesteckten in Quarantäne begeben. Davon ausgenommen sind Personen, bei denen die vollständige Impfung oder die Auffrisch-Impfung weniger als vier Monate zurückliegt, sowie Personen, die in den letzten vier Monaten von Covid-19 genesen sind.