Schatzungsamt

Das Schatzungsamt ist für die amtlichen Grundstückschätzungen zum Zweck der Steuerveranlagung zuständig. Es hat den gesetzlichen Auftrag, sämtlicher Steuerwerte aller Grundstücke nach einheitlichen Kriterien zu erheben.

Das Schatzungsamt ist verantwortlich für die Umsetzung der gesetzlichen Grundlagen der Schätzungsaufgaben.

Die Schätzungen der Steuerwerte erfolgen rollend, in der Regel alle 10 Jahre. Ebenfalls der Schätzungspflicht unterstellt sind Neubauten, An-, Um- und Erneuerungsbauten sowie Umnutzungen.

Die Schätzungen werden von der Schätzungskommission vorgenommen, die sich aus einem Fachschätzer und dem Leiter Schatzungsamt zusammensetzt. Basis für eine objektive und sachgerechte Wertermittlung ist eine Besichtigung des Grundstücks mit sämtlichen Gebäuden. Aufgrund der Erfahrung der Kommission reicht in der Regel ein kurzer Augenschein. Dabei werden die wertrelevanten Indikatoren (wie Lage der Liegenschaft sowie Ausbaustandard, Zustand und Nutzungsmöglichkeiten der Bauten) erfasst.

Für sämtliche Grundstücke wird der Verkehrswert als Steuerwert festgelegt. Bei landwirtschaftlichen Grundstücken ist zusätzlich der landwirtschaftliche Ertragswert nach den Vorgaben des Bundesgesetzes über das bäuerliche Bodenrecht (BGBB) zu ermitteln.

Eigentümer und Eigentümerinnen, bei Stockwerkeigentum die Verwaltung, die kantonalen Steuerbehörden sowie die Grundbuchämter können jederzeit gegen die entsprechende Gebühr eine Neueinschätzung von Grundstücken beantragen.

Kontakt

Schatzungsamt Telefon +41 71 788 94 21