Fragebogen: Bedarfsklärung Koordinationsstelle für Anliegen von Unternehmen 1. Ausgangslage Der Kanton Appenzell I.Rh. ist bestrebt, seinen Betrieben optimale Rahmenbedingungen am Standort Appenzell I.Rh. anzubieten. Geografische Nachteile sollen dort kompensiert werden, wo eine Handhabe vorhanden ist. Als Standortvorteil wird oft der einfache Zugang zu Behörden und Verwaltung genannt. Dem Volkswirtschaftsdepartement wurden vereinzelt Fälle zugetragen, bei denen sich der Umgang mit Behörden und Verwaltung anders als gewünscht dargestellt hat. Die Standeskommission hat dem Volkswirtschaftsdepartement im Rahmen ihrer Perspektiven 2022-2025 den Auftrag gegeben, den Aufbau einer Koordinationsstelle für Anliegen von Unternehmen zu prüfen. 2. Bedarfsklärung 2.1 Ziel der Umfrage Das Volkswirtschaftsdepartement will einen vertieften Überblick über den Istzustand und das Verbesserungspotential schaffen. Es soll geklärt werden, wo, welche Schwierigkeiten aufgetreten sind und welche Unterstützung hilfreich gewesen wäre. 2.2 Verortung des Verbesserungspotentials Bitte beschreiben Sie beim jeweiligen Stichwort in kurzen Worten, mit welchen Schwierigkeiten Sie in Ihrem Betrieb im Umgang mit der kantonalen Verwaltung in den letzten 4 Jahren konfrontiert waren. Wo sind Schwierigkeiten aufgetreten? Was wäre ein möglicher Verbesserungsvorschlag? In welchen Fällen und bei welchen Aspekten wäre eine Koordinationsstelle hilfreich gewesen? Selbstverständlich müssen dabei die gesetzlichen Grundlagen als gegeben betrachtet werden. Diese Bedarfsklärung erfolgt anonym. 2.2.1 Arbeitsbewilligung Nein, keine Schwierigkeiten. Ja Welche? Verbesserungsvorschläge? (2.2.1) 2.2.2 Arbeitsrecht Nein, keine Schwierigkeiten. Ja Welche? Verbesserungsvorschläge? (2.2.2) 2.2.3 Ausgleichskasse Nein, keine Schwierigkeiten. Ja Welche? Verbesserungsvorschläge? (2.2.3) 2.2.4 Bau Nein, keine Schwierigkeiten. Ja Welche? Verbesserungsvorschläge? (2.2.4) 2.2.5 Berufsberatung Nein, keine Schwierigkeiten. Ja Welche? Verbesserungsvorschläge? (2.2.5) 2.2.6 Berufsbildung Nein, keine Schwierigkeiten. Ja Welche? Verbesserungsvorschläge? (2.2.6) 2.2.7 Betreibung und Konkurs Nein, keine Schwierigkeiten. Ja Welche? Verbesserungsvorschläge? (2.2.7) 2.2.8 Eichamt Nein, keine Schwierigkeiten. Ja Welche? Verbesserungsvorschläge? (2.2.8) 2.2.9 Energie Nein, keine Schwierigkeiten. Ja Welche? Verbesserungsvorschläge? (2.2.9) 2.2.10 Gesundheit Nein, keine Schwierigkeiten. Ja Welche? Verbesserungsvorschläge? (2.2.10) 2.2.11 Grundbuch Nein, keine Schwierigkeiten. Ja Welche? Verbesserungsvorschläge? (2.2.11) 2.2.12 Handelsregister Nein, keine Schwierigkeiten. Ja Welche? Verbesserungsvorschläge? (2.2.12) 2.2.13 Interkantonales Labor Nein, keine Schwierigkeiten. Ja Welche? Verbesserungsvorschläge? (2.2.13) 2.2.14 Kommunikation Nein, keine Schwierigkeiten. Ja Welche? Verbesserungsvorschläge? (2.2.14) 2.2.15 Öffentlicher Verkehr Nein, keine Schwierigkeiten. Ja Welche? Verbesserungsvorschläge? (2.2.15) 2.2.16 Raumentwicklung, Raumplanung Nein, keine Schwierigkeiten. Ja Welche? Verbesserungsvorschläge? (2.2.16) 2.2.17 Rechtsdienst / Rekurse und Einsprachen Nein, keine Schwierigkeiten. Ja Welche? Verbesserungsvorschläge? (2.2.17) 2.2.18 Soziales Nein, keine Schwierigkeiten. Ja Welche? Verbesserungsvorschläge? (2.2.18) 2.2.19 Steuern Nein, keine Schwierigkeiten. Ja Welche? Verbesserungsvorschläge? (2.2.19) 2.2.20 Strassenbau Nein, keine Schwierigkeiten. Ja Welche? Verbesserungsvorschläge? (2.2.20) 2.2.21 Strassenverkehr Nein, keine Schwierigkeiten. Ja Welche? Verbesserungsvorschläge? (2.2.21) 2.2.22 Umwelt, Umweltschutz Nein, keine Schwierigkeiten. Ja Welche? Verbesserungsvorschläge? (2.2.22) 2.2.23 Wirteprüfung Nein, keine Schwierigkeiten. Ja Welche? Verbesserungsvorschläge? (2.2.23) 2.2.24 Wirtschaftsförderung Nein, keine Schwierigkeiten. Ja Welche? Verbesserungsvorschläge? (2.2.24) 2.2.25 Weitere, eigene Punkte Nein, keine Schwierigkeiten. Ja Welche? Verbesserungsvorschläge? (2.2.25) 3. Rücklauf und Auswertung Das Amt für Wirtschaft nimmt Ihre Anliegen und Verbesserungsvorschläge gerne bis zum 20. Dezember 2022 entgegen und legt die Resultate der Standeskommission vor. Die Standeskommission wird im Anschluss und auf Antrag des Volkswirtschaftsdepartements über mögliche Massnahmen entscheiden.