Stiftung
Zur Errichtung einer Stiftung bedarf es der Widmung eines Vermögens für einen besonderen Zweck. Die Stiftung wird durch öffentliche Urkunde oder durch eine Verfügung von Todes wegen errichtet.
Zur Errichtung einer Stiftung bedarf es der Widmung eines Vermögens für einen besonderen Zweck. Die Stiftung wird durch öffentliche Urkunde oder durch eine Verfügung von Todes wegen errichtet.