Kollektivgesellschaft

Die Kollektivgesellschaft ist eine Vereinigung von zwei oder mehreren natürlichen Personen mit dem Zweck, unter eigener Firma gemeinsam ein Geschäft zu betreiben. Für die Gesellschaftsschulden haften neben dem Gesellschaftsvermögen auch noch die Gesellschafter persönlich mit ihrem ganzen Privatvermögen.

Formulare und Merkblätter

Neueintragung

Anmeldung zur Neueintragung einer Kollektivgesellschaft