Kantonale Amtsstelle (KAST)

Kurzarbeits- und Schlechtwetterentschädigung, Insolvenzentschädigung, Meldepflicht bei Massenentlassungen

Das Arbeitsamt ist als kantonale Amtsstelle zuständig für die Bewilligung der Voranmeldung von Kurzarbeits- und Schlechtwetterentschädigung (KAE/SWE). Dies ist eine Voraussetzung zur Auszahlung der Kurzarbeits- und Schlechtwetterentschädigung durch die Arbeitslosenkasse.