Arbeitslosigkeit Ende Dezember 2019

09.01.2020
Ende Dezember 2019 stieg die Arbeitslosenquote auf 1,2%.

Ende Dezember 2019 waren im Kanton mit 161 Personen sechs Stellensuchende mehr verzeichnet als im Vormonat (155, Vorjahresmonat 138). Davon sind 105 (94, 93) Personen effektiv arbeitslos. Dies entspricht einer Arbeitslosenquote von 1,18% (1,05%, 1,02%). 56 (61, 45) Personen sind zurzeit in arbeitsmarktlichen Massnahmen integriert, erzielen einen Zwischenverdienst oder befinden sich in der Kündigungsfrist. Mit einer Quote von 1,2% weist der Kanton Appenzell I.Rh. eine Arbeitslosenquote aus, die deutlich unter dem schweizerischen Durchschnitt von 2,5% liegt.

Am 1. Juli 2018 ist schweizweit die sogenannte Stellenmeldepflicht in Kraft getreten. Demnach müssen Arbeitgebende offene Stellen in Branchen mit erhöhter Arbeitslosigkeit zunächst dem Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum RAV melden, bevor die Stelle ausgeschrieben wird. Das RAV meldet dem Arbeitgebenden innert drei Arbeitstagen, ob geeignete Kandidatinnen und Kandidaten registriert sind. Der Schwellenwert lag bis Ende 2019 bei 8% Arbeitslosigkeit. Der Bundesrat hat beschlossen, diesen Schwellenwert per 1. Januar 2020 auf 5% zu senken. Gleichzeitig wurde in Zusammenarbeit mit verschiedenen Branchenverbänden die Liste der meldepflichtigen Berufe überarbeitet. Neu wird beispielsweise in der Gastronomie zwischen Hilfs- und Fachkräften unterschieden. Unter die Meldepflicht fallen neu Berufe wie Kranführer, Maler oder im Bereich Baukonstruktion wie Gerüstbauer. Wie bis anhin kann über www.arbeit.swiss/stellenmeldepflicht in einem Check-up überprüft werden, ob eine Stelle meldepflichtig ist. Gemäss Mitteilung des Staatssekretariats für Wirtschaft SECO wird die Anzahl meldepflichtiger Stellen trotz Senkung des Schwellenwerts insgesamt nicht zunehmen.

Das Arbeitsamt veröffentlicht die kantonalen Zahlen jeweils am Anfang des Folgemonats auf www.ai.ch.

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Arbeitslosenstatistik Ende Dezember 2019 09.01.2020
Übersicht 2013-2019 09.01.2020