Fristerstreckung Steuererklärung

Ausfüllen des Formulars

Grundsätzlich muss die Steuererklärung bis am 30. April eingereicht werden (juristische Personen bis 31. Mai). Mit diesem Online-Formular können Sie eine Fristverlängerung (bis max. 30. November) beantragen, sofern Gründe dafür vorliegen und sämtliche Steuerrechnungen fristgerecht beglichen sind.

Verfahren

Nach Eingang Ihres Gesuches wird dieses durch die Steuerverwaltung geprüft. Ohne Gegenbericht innert 14 Tagen gilt die verlangte Fristverlängerung als gewährt. Bitte beachten Sie, dass Fristverlängerungen nur gewährt werden können, wenn die Steuerrechnungen bis und mit Steuerjahr 2023 bezahlt sind.