Verkehrsanordnung

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V 6-2016: .pdf — 92 KB

Datum 23.06.2016
Beschreibung Verkehrsanordnung (Art. 3 Abs. 3 und Abs. 4 SVG): die beiden Signalisationsänderungen beim Landsgemeindeplatz (Fahrverbot für Gesellschaftswagen und Sackgasse) sind verhältnismässig und liegen im Gestaltungsspielraum der verfügenden Behörde.
Letzte Änderung 29.06.2017 18:24