Baurecht

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V 19-2015.pdf — 63 KB

Datum 12.05.2016
Beschreibung Öffentliche Auflage von Planungszonen (Art. 57 Abs. 2 BauG, Art. 33 RPG). Unterbleibt die öffentliche Auflage vollständig, ist die Planfestsetzung nichtig.
Letzte Änderung 29.06.2017 18:24